G-BA2013Onkologie

Regorafenib: Indikation bei Kolorektalkarzinom (mKRK)

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2013 zum Wirkstoff Regorafenib (Handelsname Stivarga).

Das Kolorektalkarzinom gehört zu den häufigsten onkologischen Erkrankungen. Im metastasierten Stadium zielen medikamentöse Therapien darauf ab, das Tumorwachstum zu hemmen und das Gesamtüberleben zu verlängern.

Regorafenib ist ein oraler Multikinase-Inhibitor. Er wird in der Onkologie in der Regel dann eingesetzt, wenn etablierte Standardtherapien bereits ausgeschöpft sind oder für die betroffene Person nicht infrage kommen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der G-BA weist explizit darauf hin, dass der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2014 zu Regorafenib beim Kolorektalkarzinom offiziell aufgehoben wurde. Für die Beurteilung des aktuellen Zusatznutzens und der Verordnungsfähigkeit wird auf die Folgeverfahren ab Oktober 2015 verwiesen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Regorafenib für Erwachsene mit metastasiertem Kolorektalkarzinom angezeigt. Voraussetzung ist, dass vorherige Standardtherapien bereits eingesetzt wurden oder nicht geeignet sind.

Das Dokument nennt als vorherige Behandlungsoptionen eine Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie, eine Anti-VEGF-Therapie sowie eine Anti-EGFR-Therapie. Diese müssen ausgeschöpft sein oder für die behandelte Person nicht infrage kommen.

Nein, der ursprüngliche Beschluss vom März 2014 wurde offiziell aufgehoben. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Oktober 2015 ersetzt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Regorafenib (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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