Regorafenib bei Kolorektalkarzinom: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2013 zum Wirkstoff Regorafenib (Handelsname Stivarga).
Das Kolorektalkarzinom gehört zu den häufigsten onkologischen Erkrankungen. Im metastasierten Stadium zielen medikamentöse Therapien darauf ab, das Tumorwachstum zu hemmen und das Gesamtüberleben zu verlängern.
Regorafenib ist ein oraler Multikinase-Inhibitor. Er wird in der Onkologie in der Regel dann eingesetzt, wenn etablierte Standardtherapien bereits ausgeschöpft sind oder für die betroffene Person nicht infrage kommen.
Empfehlungen
Der G-BA dokumentiert in seinem Verfahren die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Regorafenib.
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Gemäß der Fachinformation wird Regorafenib (Stivarga) für folgende Indikation aufgeführt:
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Behandlung von erwachsenen Personen mit metastasiertem Kolorektalkarzinom (KRK).
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Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder für diese nicht geeignet sind.
Zu den zwingend zu berücksichtigenden Vortherapien zählen laut G-BA:
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Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie
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Anti-VEGF-Therapie
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Anti-EGFR-Therapie
Verfahrensstatus und Gültigkeit
Es wird im Dokument explizit darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Beschluss vom 20.03.2014 aufgehoben wurde.
Die Regelungen dieses spezifischen Verfahrens wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.10.2015 ersetzt. Für die aktuelle klinische Praxis müssen daher die neueren Beschlüsse des G-BA herangezogen werden.
💡Praxis-Tipp
Der G-BA weist explizit darauf hin, dass der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2014 zu Regorafenib beim Kolorektalkarzinom offiziell aufgehoben wurde. Für die Beurteilung des aktuellen Zusatznutzens und der Verordnungsfähigkeit wird auf die Folgeverfahren ab Oktober 2015 verwiesen.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist Regorafenib für Erwachsene mit metastasiertem Kolorektalkarzinom angezeigt. Voraussetzung ist, dass vorherige Standardtherapien bereits eingesetzt wurden oder nicht geeignet sind.
Das Dokument nennt als vorherige Behandlungsoptionen eine Fluoropyrimidin-basierte Chemotherapie, eine Anti-VEGF-Therapie sowie eine Anti-EGFR-Therapie. Diese müssen ausgeschöpft sein oder für die behandelte Person nicht infrage kommen.
Nein, der ursprüngliche Beschluss vom März 2014 wurde offiziell aufgehoben. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Oktober 2015 ersetzt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Regorafenib (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.