G-BA2021

Ponesimod bei Multipler Sklerose: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Ponesimod (Handelsname Ponvory) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Ponesimod wird im therapeutischen Gebiet der Krankheiten des Nervensystems eingesetzt. Konkret ist das Medikament zur Behandlung der schubförmigen Multipler Sklerose (RMS) indiziert.

Die Zulassung umfasst erwachsene Patienten mit einer aktiven Erkrankung. Eine aktive Erkrankung wird dabei durch klinische Befunde oder entsprechende Ergebnisse in der Bildgebung definiert.

Empfehlungen

Die G-BA-Nutzenbewertung formuliert keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern bewertet den Zusatznutzen für spezifische Patientengruppen.

Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Ponesimod (Ponvory) für folgende Indikation vorgesehen:

  • Erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS)

  • Vorliegen einer aktiven Erkrankung

  • Nachweis der Krankheitsaktivität durch klinischen Befund oder Bildgebung

Beschlussfassung nach Patientengruppen

Das Bewertungsverfahren unterteilt die Bewertung in verschiedene Gruppen:

  • Patientengruppe a: Für diese Gruppe wurde die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung vorläufig ausgesetzt.

  • Patientengruppe b: Für diese Gruppe wurde am 02.12.2021 ein rechtskräftiger Beschluss gefasst.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Nutzenbewertung für Ponesimod zwischen verschiedenen Patientengruppen differenziert. Für die Patientengruppe a wurde die Beschlussfassung vorläufig ausgesetzt, was hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit im Praxisalltag berücksichtigt werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Ponesimod für erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) indiziert. Voraussetzung ist eine aktive Erkrankung, die klinisch oder bildgebend nachgewiesen wurde.

Der Wirkstoff Ponesimod wird unter dem Handelsnamen Ponvory vertrieben.

Ja, das Nutzenbewertungsverfahren wurde im Dezember 2021 abgeschlossen. Für die Patientengruppe a wurde der Beschluss jedoch vorläufig ausgesetzt, während für Gruppe b ein Beschluss gefasst wurde.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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