Ponatinib bei ALL: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Ponatinib. Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf.
Ponatinib (Handelsname Iclusig) wird im therapeutischen Gebiet der onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation in diesem Verfahren ist die akute lymphatische Leukämie (ALL).
Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Die Nutzenbewertung erfolgt nach § 35a SGB V.
Empfehlungen
Der G-BA dokumentiert folgende Eckdaten zum Bewertungsverfahren:
Verfahrensstatus
Das Nutzenbewertungsverfahren für Ponatinib bei akuter lymphatischer Leukämie ist abgeschlossen. Der entsprechende Beschluss trat am 20.11.2020 in Kraft.
Administrative Details
Die Dokumentation des G-BA listet folgende formale Aspekte auf:
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Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf.
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Das Verfahren lief unter der Vorgangsnummer 2020-06-01-D-554.
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Der pharmazeutische Unternehmer ist die Incyte Biosciences Germany GmbH.
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Die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen erfolgte durch das IQWiG.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass Ponatinib den formalen Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Leiden) besitzt. Für die Verordnung und Erstattung gelten die entsprechenden Beschlüsse der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) des G-BA in der Fassung vom 20.11.2020.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA erfolgte die Nutzenbewertung für den Einsatz von Ponatinib bei der akuten lymphatischen Leukämie (ALL).
Ja, das Dokument des G-BA bestätigt, dass Ponatinib als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft ist.
Der Beschluss zur Neubewertung nach Fristablauf wurde am 20.11.2020 gefasst und trat am selben Tag in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ponatinib (Neubewertung nach Fristablauf: Akute lymphatische Leukämie) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.