G-BA2021

Blinatumomab bei Ph+ ALL: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Blinatumomab (Handelsname Blincyto) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses aus dem Jahr 2021.

Blinatumomab ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Es wird in der Onkologie zur Therapie der akuten lymphatischen Leukämie (ALL) eingesetzt.

Das spezifische Anwendungsgebiet dieses Verfahrens umfasst die rezidivierte oder refraktäre, Philadelphia-Chromosom-positive (Ph+) und CD19-positive akute lymphatische B-Zell-Leukämie.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA legt folgende formale Rahmenbedingungen für den Einsatz des Wirkstoffs fest:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss bezieht sich die Nutzenbewertung auf eine sehr spezifische Indikation in der Hämato-Onkologie. Der Einsatz wird für folgende Konstellation bewertet:

  • Akute lymphatische B-Zell-Leukämie (ALL)

  • Rezidivierter oder refraktärer Krankheitsverlauf

  • Nachweis des Philadelphia-Chromosoms (Ph+)

  • Expression des Oberflächenantigens CD19

Regulatorischer Status

Der Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 15.07.2021 in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass Blinatumomab den formalen Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Leiden) besitzt.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Blinatumomab ist auf die exakte Indikationsstellung gemäß G-BA-Beschluss zu achten. Es wird betont, dass die Nutzenbewertung spezifisch für Fälle mit rezidivierter oder refraktärer, Ph+ und CD19+ B-Zell-ALL gilt.

Häufig gestellte Fragen

Der Beschluss des G-BA bezieht sich auf die rezidivierte oder refraktäre, Philadelphia-Chromosom-positive (Ph+) und CD19-positive akute lymphatische B-Zell-Leukämie.

Ja, laut den Unterlagen des G-BA ist Blinatumomab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

Der entsprechende Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 15. Juli 2021 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Blinatumomab (Akute lymphatische B-​Zell-Leukämie, rezidiviert oder refraktär, Ph+ CD19+) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

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