G-BA2016

Pembrolizumab bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst die Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2017 zum Wirkstoff Pembrolizumab (Keytruda) zusammen. Das Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der onkologischen Therapie.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine häufige Form von Lungenkrebs, die oft erst in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert wird. Pembrolizumab ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der zielgerichtet in die Immunabwehr des Tumors eingreift.

Die Bewertung des G-BA regelt die genauen Voraussetzungen für den Einsatz dieses Medikaments nach einer bereits erfolgten Chemotherapie. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Anwendungsdefinition des G-BA-Beschlusses.

Empfehlungen

Der G-BA definiert klare Kriterien für das Anwendungsgebiet von Pembrolizumab beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist die Therapie für erwachsene Personen vorgesehen, die bestimmte klinische und molekularpathologische Voraussetzungen erfüllen.

KriteriumVoraussetzung für Pembrolizumab-Therapie
ErkrankungsstadiumLokal fortgeschritten oder metastasierend
TumorbiologiePD-L1 exprimierende Tumore
VortherapieNach vorheriger Chemotherapie
AlterErwachsene

Voraussetzung bei spezifischen Mutationen

Für Tumore mit spezifischen genetischen Veränderungen formuliert der Beschluss eine wichtige Einschränkung für den Therapieablauf.

  • Bei Vorliegen von EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen ist eine vorherige zielgerichtete Therapie zwingend erforderlich.

  • Die betroffenen Personen müssen vor dem Einsatz von Pembrolizumab bereits eine für diese spezifischen Mutationen zugelassene Therapie erhalten haben.

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💡Praxis-Tipp

Vor dem Einsatz von Pembrolizumab beim fortgeschrittenen NSCLC wird eine sorgfältige molekularpathologische Diagnostik empfohlen. Bei Nachweis von EGFR- oder ALK-Mutationen muss laut G-BA zwingend zunächst eine für diese Mutationen zugelassene zielgerichtete Therapie ausgeschöpft werden, bevor der Immun-Checkpoint-Inhibitor zum Einsatz kommt.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA-Beschluss bezieht sich auf das lokal fortgeschrittene oder metastasierende nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC). Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Tumor den Marker PD-L1 exprimiert.

In dem hier bewerteten Anwendungsgebiet ist Pembrolizumab erst nach einer vorherigen Chemotherapie angezeigt. Es handelt sich in diesem spezifischen Beschluss somit um eine Zweit- oder Folgelinientherapie.

Laut G-BA müssen Personen mit EGFR- oder ALK-positiven Tumoren vor der Gabe von Pembrolizumab bereits eine für diese Mutationen zugelassene zielgerichtete Therapie erhalten haben. Die Immuntherapie rückt in diesen Fällen in der Therapiesequenz nach hinten.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pembrolizumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, nach vorheriger Chemotherapie) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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