Pembrolizumab bei NSCLC: Therapie nach Chemotherapie
Hintergrund
Dieser Artikel fasst die Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2017 zum Wirkstoff Pembrolizumab (Keytruda) zusammen. Das Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der onkologischen Therapie.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine häufige Form von Lungenkrebs, die oft erst in fortgeschrittenen Stadien diagnostiziert wird. Pembrolizumab ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der zielgerichtet in die Immunabwehr des Tumors eingreift.
Die Bewertung des G-BA regelt die genauen Voraussetzungen für den Einsatz dieses Medikaments nach einer bereits erfolgten Chemotherapie. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Anwendungsdefinition des G-BA-Beschlusses.
💡Praxis-Tipp
Vor dem Einsatz von Pembrolizumab beim fortgeschrittenen NSCLC wird eine sorgfältige molekularpathologische Diagnostik empfohlen. Bei Nachweis von EGFR- oder ALK-Mutationen muss laut G-BA zwingend zunächst eine für diese Mutationen zugelassene zielgerichtete Therapie ausgeschöpft werden, bevor der Immun-Checkpoint-Inhibitor zum Einsatz kommt.
Häufig gestellte Fragen
Der G-BA-Beschluss bezieht sich auf das lokal fortgeschrittene oder metastasierende nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC). Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Tumor den Marker PD-L1 exprimiert.
In dem hier bewerteten Anwendungsgebiet ist Pembrolizumab erst nach einer vorherigen Chemotherapie angezeigt. Es handelt sich in diesem spezifischen Beschluss somit um eine Zweit- oder Folgelinientherapie.
Laut G-BA müssen Personen mit EGFR- oder ALK-positiven Tumoren vor der Gabe von Pembrolizumab bereits eine für diese Mutationen zugelassene zielgerichtete Therapie erhalten haben. Die Immuntherapie rückt in diesen Fällen in der Therapiesequenz nach hinten.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pembrolizumab (neues Anwendungsgebiet: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, nach vorheriger Chemotherapie) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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