Lumacaftor/Ivacaftor: Indikation bei F508del-Mutation

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aus dem Jahr 2016. Gegenstand des Verfahrens ist die fixe Kombination aus den Wirkstoffen Lumacaftor und Ivacaftor (Handelsname Orkambi®).

Die zystische Fibrose (Mukoviszidose) ist eine genetisch bedingte Stoffwechselerkrankung. Die homozygote F508del-Mutation stellt die häufigste genetische Veränderung bei dieser Erkrankung dar und führt zu einem Defekt des CFTR-Proteins. Lumacaftor und Ivacaftor wirken als CFTR-Modulatoren, die diesen Defekt auf zellulärer Ebene adressieren.

Das vorliegende Bewertungsverfahren bezieht sich spezifisch auf die Patientengruppe ab einem Alter von 12 Jahren, bei der diese spezifische Mutation homozygot vorliegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da der vorliegende G-BA-Beschluss rein administrativer Natur ist, wird empfohlen, für klinische Entscheidungen und Informationen zum konkreten Zusatznutzen die verlinkten vollständigen Beschlusstexte und tragenden Gründe des G-BA zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Das G-BA-Verfahren bezieht sich auf Patienten ab 12 Jahren mit zystischer Fibrose, bei denen eine homozygote F508del-Mutation vorliegt.

Nein, der vorliegende Quelltext ist eine rein administrative Übersicht des Verfahrensablaufs. Er enthält keine konkreten klinischen Studienergebnisse oder Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens.

Ja, laut den G-BA-Daten fanden in den Jahren 2018, 2019, 2021 und 2023 weitere, mittlerweile abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff statt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Lumacaftor/Ivacaftor (zystische Fibrose, > 12 Jahre, homozygot F508del-Mutation) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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