G-BA2018

Insulin degludec (Tresiba): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Rahmendaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur erneuten Nutzenbewertung von Insulin degludec (Handelsname Tresiba). Das Verfahren wurde aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eingeleitet.

Insulin degludec ist ein langwirksames Basalinsulin, das zur Blutzuckerkontrolle eingesetzt wird. Diabetes mellitus Typ 2 ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, die durch Insulinresistenz und einen relativen Insulinmangel gekennzeichnet ist.

Das vorliegende Dokument beschreibt den formalen Ablauf des Bewertungsverfahrens, welches im Mai 2019 abgeschlossen wurde. Es enthält die Eckdaten zum zugelassenen Anwendungsgebiet und den Fristen der Beschlussfassung.

Empfehlungen

Der vorliegende Text des G-BA enthält ausschließlich administrative Informationen zum Verfahrensablauf und keine spezifischen klinischen Empfehlungen oder Ergebnisse zum Zusatznutzen. Folgende formale Eckdaten werden festgehalten:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument umfasst das Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation:

  • Die Behandlung des Diabetes mellitus.

  • Die Anwendung bei Erwachsenen und Jugendlichen.

  • Die Anwendung bei Kindern ab dem Alter von 1 Jahr.

Verfahrensdetails

Das Bewertungsverfahren wurde wie folgt strukturiert:

  • Es handelt sich um eine erneute Nutzenbewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

  • Das Verfahren wurde am 01.12.2018 begonnen und mit dem Beschluss vom 16.05.2019 abgeschlossen.

  • Ein ergänzender Beschluss zu Therapiekosten und Anwendungsgebiet trat am 04.07.2019 in Kraft.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass das offizielle Anwendungsgebiet für Insulin degludec (Tresiba) gemäß Fachinformation nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Kinder bereits ab einem Alter von 1 Jahr umfasst. Für die detaillierten klinischen Ergebnisse zum Zusatznutzen und zur zweckmäßigen Vergleichstherapie muss auf die vollständigen Beschlusstexte des G-BA verwiesen werden, da diese im vorliegenden administrativen Kurztext nicht abgebildet sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument umfasst das Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation die Behandlung von Diabetes mellitus bei Kindern ab einem Alter von 1 Jahr. Ebenso ist es für Jugendliche und Erwachsene zugelassen.

Der G-BA führte eine erneute Nutzenbewertung nach § 13 durch. Dies geschah auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu dem Wirkstoff.

Der vorliegende Kurztext enthält lediglich die administrativen Rahmendaten des Verfahrens. Die detaillierten Ergebnisse zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Zusatznutzen sind in den Volltext-Beschlüssen des G-BA vom Mai und Juli 2019 zu finden.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Insulin degludec (Erneute Nutzenbewertung § 13: Diabetes mellitus Typ 2) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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