G-BA2020

Liposomales Amikacin bei MAC: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Amikacin in liposomaler Formulierung (Handelsname Arikayce liposomal) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Mai 2021 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Liposomales Amikacin wird zur Behandlung von Lungeninfektionen eingesetzt, die durch den Mycobacterium-avium-Komplex (MAC) verursacht werden. Bei diesem Medikament handelt es sich um einen bekannten Wirkstoff, für den ein neuer Unterlagenschutz gewährt wurde.

Das Präparat ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Die Nutzenbewertung erfolgte gemäß § 35a SGB V, welcher die Bewertung des Zusatznutzens von neu zugelassenen Arzneimitteln in Deutschland regelt.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument des G-BA enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den administrativen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Gegenstand des Verfahrens

Der Beschluss des G-BA regelt die Einstufung des Zusatznutzens für liposomales Amikacin bei folgender Indikation:

  • Lungeninfektionen durch den Mycobacterium-avium-Komplex (MAC)

  • Anwendung im Rahmen des Orphan-Drug-Status (Arzneimittel für seltene Leiden)

Administrative Eckdaten

Laut den veröffentlichten Dokumenten umfasst das abgeschlossene Verfahren folgende Kernpunkte:

  • Die Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 6 SGB V wurde im März 2021 veröffentlicht.

  • Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 20.05.2021 in Kraft.

  • Das Verfahren beinhaltet die Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen durch das IQWiG.

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💡Praxis-Tipp

Da liposomales Amikacin (Arikayce) den Orphan-Drug-Status besitzt, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung formal als belegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung im Rahmen der spezialisierten Behandlung von MAC-Lungeninfektionen unter Berücksichtigung der G-BA-Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie erfolgen muss.

Häufig gestellte Fragen

Die G-BA-Nutzenbewertung bezieht sich auf die Behandlung von Lungeninfektionen, die durch den Mycobacterium-avium-Komplex (MAC) ausgelöst werden.

Ja, laut den Dokumenten des G-BA ist liposomales Amikacin (Arikayce liposomal) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Der Beschluss des G-BA zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) für liposomales Amikacin trat am 20.05.2021 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Amikacin (liposomal) (Bekannter Wirkstoff mit neuem Unterlagenschutz: Mykobakterium-avium-Komplex (MAC) Lungeninfektionen) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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