G-BA2011

Cannabis-Extrakt bei MS-Spastik: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2011. Gegenstand des Verfahrens ist die frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Extrakt aus Cannabis Sativa (Handelsname Sativex).

Das Medikament, eine Wirkstoffkombination aus Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), wird im therapeutischen Gebiet der Spastik bei Multipler Sklerose (MS) eingesetzt. MS-bedingte Spastiken können die Lebensqualität der Betroffenen durch Schmerzen und Bewegungseinschränkungen erheblich mindern.

Es ist zu beachten, dass das vorliegende Dokument lediglich den zeitlichen und administrativen Ablauf des ersten Bewertungsverfahrens dokumentiert. Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse sind mittlerweile historisch und wurden durch eine spätere Neubewertung ersetzt.

Empfehlungen

Die vorliegenden G-BA-Dokumente enthalten keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentieren den formalen Ablauf der Nutzenbewertung. Folgende Kernfakten gehen aus dem Verfahren hervor:

Gegenstand des Verfahrens

  • Wirkstoff: Extrakt aus Cannabis Sativa (Wirkstoffkombination Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol)

  • Handelsname: Sativex

  • Indikation: Spastik bei Multipler Sklerose (Krankheiten des Nervensystems)

Verfahrensstatus und Gültigkeit

  • Das ursprüngliche Nutzenbewertungsverfahren begann am 01.07.2011.

  • Nach mehreren Verlängerungen der Befristung (in den Jahren 2015, 2016 und 2017) wurden die ursprünglichen Beschlüsse aufgehoben.

  • Laut G-BA wurden die Ergebnisse durch das nachfolgende Verfahren vom 01.05.2018 ("Neubewertung nach Fristablauf: Spastik bei Multiple Sklerose") abgelöst.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Verordnungsfähigkeit von Cannabis-Extrakt (Sativex) bei MS-Spastik ist darauf zu achten, dass die G-BA-Beschlüsse aus dem Jahr 2011 nicht mehr gültig sind. Es wird darauf hingewiesen, für die aktuelle klinische und rechtliche Einordnung zwingend die Neubewertung aus dem Jahr 2018 heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut den G-BA-Dokumenten wurden die Beschlüsse aus diesem Verfahren aufgehoben. Sie wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.05.2018 abgelöst.

Das Verfahren bewertete den Einsatz des Extraktes aus Cannabis Sativa spezifisch zur Behandlung von Spastik bei Multipler Sklerose.

Das Dokument gibt an, dass es sich um eine Wirkstoffkombination aus Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) handelt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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