Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS): Cannabidiol-Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Lennox-Gastaut-Syndrom ist eine schwere, im Kindesalter beginnende Form der Epilepsie, die klinisch oft schwer zu behandeln ist. Cannabidiol (Handelsname Epidyolex) ist als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) in diesem therapeutischen Gebiet zugelassen.

Dieser Artikel fasst die administrativen Eckdaten des Nutzenbewertungsverfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2019/2020 zusammen. Das Verfahren bezieht sich auf die Anwendung von Cannabidiol bei Patienten ab zwei Jahren in Kombination mit Clobazam.

Da der vorliegende Quelltext ausschließlich verfahrenstechnische Informationen enthält, basiert diese Zusammenfassung auf den administrativen Metadaten des G-BA-Beschlusses.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss vom 02.04.2020 zu Cannabidiol beim Lennox-Gastaut-Syndrom offiziell aufgehoben wurde. Für die aktuelle Verordnungspraxis und Erstattungsfähigkeit sollte stets der neueste, gültige G-BA-Beschluss (beispielsweise aus den Folgeverfahren von 2023) herangezogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA bezieht sich das Nutzenbewertungsverfahren auf Patienten ab einem Alter von 2 Jahren.

Die Bewertung des G-BA bezieht sich auf die Kombinationstherapie von Cannabidiol mit dem Wirkstoff Clobazam.

Nein, das Dokument gibt an, dass dieser Beschluss durch nachfolgende Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben wurde. Es folgten weitere Verfahren in den Jahren 2020, 2021 und 2023.

Ja, der G-BA führt Cannabidiol (Epidyolex) in diesem Verfahren als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cannabidiol (Lennox-Gastaut-Syndrom, ≥ 2 Jahre, Kombination mit Clobazam) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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