G-BA2020

Cannabidiol bei Lennox-Gastaut-Syndrom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Lennox-Gastaut-Syndrom ist eine schwere Form der kindlichen Epilepsie, die durch verschiedene Anfallsarten und kognitive Beeinträchtigungen gekennzeichnet ist. Cannabidiol (Handelsname Epidyolex) wird als Orphan Drug zur Behandlung dieser Erkrankung eingesetzt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Cannabidiol durch. Dieses bezog sich spezifisch auf die Anwendung bei Betroffenen ab zwei Jahren in Kombination mit Clobazam.

Es handelte sich um eine Neubewertung nach Fristablauf. Diese Zusammenfassung basiert auf dem Abstract und den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens.

Empfehlungen

Der G-BA dokumentiert den formalen Ablauf und den aktuellen Status der Nutzenbewertung für Cannabidiol (Epidyolex).

Indikation und Anwendungsgebiet

Die Bewertung des G-BA bezieht sich auf folgende spezifische Konstellation:

  • Vorliegen eines Lennox-Gastaut-Syndroms

  • Alter der Betroffenen von mindestens 2 Jahren

  • Anwendung als Kombinationstherapie mit Clobazam

Verfahrensstatus

Laut G-BA-Dokumentation ist der ursprüngliche Beschluss vom 15.04.2021 nicht mehr gültig. Es wird auf folgende Historie verwiesen:

  • Der Beschluss aus dem Jahr 2021 wurde aufgehoben.

  • Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren ersetzt.

  • Das aktuelle, maßgebliche Verfahren datiert auf den 01.12.2023 (Neubewertung Orphan > 30 Mio).

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💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Erstattungsfähigkeit und zum Zusatznutzen von Cannabidiol beim Lennox-Gastaut-Syndrom wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss vom April 2021 aufgehoben wurde. Es wird empfohlen, für aktuelle administrative Entscheidungen den neueren Beschluss vom 01.12.2023 heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Die G-BA-Nutzenbewertung bezieht sich auf Betroffene mit Lennox-Gastaut-Syndrom ab einem Alter von 2 Jahren.

Das Verfahren evaluiert den Einsatz von Cannabidiol spezifisch in der Kombinationstherapie mit Clobazam.

Nein, laut G-BA-Dokumentation wurde dieser Beschluss aufgehoben. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.12.2023 ersetzt.

Ja, in den Unterlagen des G-BA wird Cannabidiol als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) geführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cannabidiol (Neubewertung nach Fristablauf: Lennox-Gastaut-Syndrom, ≥ 2 Jahre, Kombination mit Clobazam) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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