G-BA2021

Cannabidiol bei Tuberöser Sklerose: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es geht um die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Cannabidiol (Handelsname Epidyolex).

Die Tuberöse Sklerose (TSC) ist eine seltene genetische Erkrankung, die häufig mit schwer behandelbaren epileptischen Krampfanfällen einhergeht. Cannabidiol wird in diesem Kontext als adjuvante Therapie eingesetzt.

Das Medikament ist in diesem Verfahren als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Die Bewertung betrifft spezifisch Patienten ab einem Alter von zwei Jahren.

Empfehlungen

Der G-BA formuliert in diesem Dokument keine direkten klinischen Handlungsempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Prozess der Nutzenbewertung.

Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokumentation bezieht sich das Verfahren auf folgende Indikation:

  • Adjuvante Behandlung von Krampfanfällen

  • Im Zusammenhang mit Tuberöser Sklerose

  • Bei Patienten ab einem Alter von 2 Jahren

Verfahrensstatus und Aufhebung

Der ursprüngliche Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie datiert auf den 04.11.2021. Es wird jedoch explizit darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss mittlerweile den Status "aufgehoben" trägt.

Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren:

  • Datum des neuen Verfahrens: 01.12.2023

  • Grund: Neubewertung Orphan > 30 Mio. Euro Umsatzgrenze

  • Der aktuelle Bewertungsstatus muss daher dem neueren Beschluss entnommen werden.

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💡Praxis-Tipp

Da der G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2021 offiziell aufgehoben wurde, ist bei der Verordnung von Cannabidiol bei Tuberöser Sklerose zwingend der aktuelle Beschluss vom Dezember 2023 heranzuziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Überschreitung der 30-Millionen-Euro-Umsatzgrenze für Orphan Drugs die formale Bewertungsgrundlage geändert hat.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA bezieht sich die Nutzenbewertung auf Patienten ab einem Alter von 2 Jahren. Es geht um die adjuvante Behandlung von Krampfanfällen im Rahmen der Erkrankung.

Nein, das Dokument gibt an, dass der Beschluss vom 04.11.2021 aufgehoben wurde. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.12.2023 ersetzt.

Der Wirkstoff wird in der G-BA-Bewertung als "Orphan Drug" geführt. Dies kennzeichnet ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cannabidiol (Neues Anwendungsgebiet: Krampfanfälle im Zusammenhang mit Tuberöser Sklerose, ≥ 2 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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