G-BA2018

Enzalutamid bei Prostatakarzinom (nmCRPC): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Prostatakarzinom ist eine der häufigsten Krebserkrankungen bei Männern. Ein kastrationsresistentes Prostatakarzinom (CRPC) liegt vor, wenn die Erkrankung trotz eines medikamentösen oder chirurgischen Testosteronentzugs weiter fortschreitet.

Bei der nicht metastasierten Form (nmCRPC) sind in der konventionellen Bildgebung noch keine Fernmetastasen nachweisbar. Patienten mit einem Hochrisiko-Profil haben jedoch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine rasche Metastasierung und ein Fortschreiten der Erkrankung.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung von Enzalutamid (Xtandi) aus dem Jahr 2018/2019. Da es sich um einen reinen Verfahrenssteckbrief handelt, enthält der Text keine spezifischen klinischen Empfehlungen oder Dosierungsangaben.

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Anwendungsgebiet

Der G-BA-Beschluss bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Enzalutamid (Handelsname Xtandi).

Laut Dokument ist das Medikament für folgende Indikation angezeigt:

  • Behandlung erwachsener Männer

  • Vorliegen eines nicht metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms (nmCRPC)

  • Einstufung als Hochrisiko-Prostatakarzinom

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Es wird in den Dokumenten darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung vom 16.05.2019 befristet war.

Gemäß den vorliegenden G-BA-Informationen wurde dieser Beschluss durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren am 15.05.2020 formell aufgehoben.

Grund für die Aufhebung war eine planmäßige Neubewertung des Wirkstoffs nach Ablauf der gesetzten Frist.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der hier beschriebene G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2019 zu Enzalutamid bei nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Hochrisiko-Prostatakarzinom durch eine Neubewertung im Jahr 2020 formell aufgehoben wurde. Für die Beurteilung der aktuellen Erstattungsfähigkeit und des Zusatznutzens ist daher zwingend der Folge-Beschluss heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument nennt als Anwendungsgebiet erwachsene Männer mit einem nicht metastasierten, kastrationsresistenten Hochrisiko-Prostatakarzinom (nmCRPC).

Nein, laut den G-BA-Unterlagen wurde der Beschluss vom 16.05.2019 befristet erlassen. Er wurde durch ein neues Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf am 15.05.2020 aufgehoben.

Der in den G-BA-Dokumenten genannte Handelsname für den onkologischen Wirkstoff Enzalutamid lautet Xtandi.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Enzalutamid (neues Anwendungsgebiet: Prostatakarzinom, nicht metastasiert, Hochrisiko) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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