Durvalumab bei NSCLC: G-BA Nutzenbewertung
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Durvalumab (Handelsname Imfinzi®) durchgeführt. Das Verfahren zur Bewertung dieses onkologischen Medikaments wurde im April 2019 abgeschlossen.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) macht den Großteil aller Lungenkrebserkrankungen aus. Bei lokal fortgeschrittenen, inoperablen Stadien stellt die medikamentöse Erhaltungstherapie nach einer initialen Radiochemotherapie einen wichtigen Behandlungsansatz dar, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verzögern.
Durvalumab gehört zur Wirkstoffklasse der Immun-Checkpoint-Inhibitoren. Diese Zusammenfassung basiert auf den Eckdaten des G-BA-Beschlusses zum zugelassenen Anwendungsgebiet und der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Empfehlungen
Der G-BA-Beschluss formuliert folgende Kernaspekte zum Einsatz des Wirkstoffs:
Zugelassenes Anwendungsgebiet
Laut G-BA ist Durvalumab als Monotherapie für eine spezifische Gruppe von Erkrankten mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angezeigt. Für die Indikationsstellung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
-
Es handelt sich um erwachsene Personen mit lokal fortgeschrittenem, inoperablem NSCLC
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Die Tumoren müssen PD-L1 in ≥ 1 % der Tumorzellen exprimieren
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Die Krankheit darf nach einer platinbasierten Radiochemotherapie nicht fortgeschritten sein
Verfahrensdetails zur Nutzenbewertung
Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen des Beschlusses dokumentiert. Es wird darauf hingewiesen, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in die Bewertung eingebunden war.
Dosierung
Da der Quelltext keine spezifischen Milligramm-Dosierungen nennt, fasst die folgende Tabelle die im Beschluss definierten Anwendungskriterien zusammen:
| Wirkstoff | Handelsname | Therapieform | Indikationskriterien |
|---|---|---|---|
| Durvalumab | Imfinzi® | Monotherapie | Inoperables NSCLC, PD-L1 ≥ 1 %, kein Progress nach platinbasierter Radiochemotherapie |
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Einsatz von Durvalumab zwingend der PD-L1-Status des Tumors bestimmt werden muss, da die Therapie laut Beschluss nur bei einer Expression von mindestens 1 Prozent zugelassen ist. Zudem wird betont, dass ein Progress nach der initialen platinbasierten Radiochemotherapie klinisch oder bildgebend ausgeschlossen sein muss, bevor die Erhaltungstherapie initiiert wird.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA-Beschluss ist der Wirkstoff für das lokal fortgeschrittene, inoperable nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) bei Erwachsenen zugelassen.
Das Dokument gibt vor, dass die Tumoren PD-L1 in mindestens 1 Prozent der Tumorzellen exprimieren müssen, um für diese Therapie infrage zu kommen.
Die Zulassung legt fest, dass die Erkrankung nach einer vorangegangenen platinbasierten Radiochemotherapie nicht fortgeschritten sein darf.
Gemäß dem vorliegenden Beschluss ist das Medikament in dieser spezifischen Indikation der Erhaltungstherapie ausschließlich als Monotherapie angezeigt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Durvalumab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Erhaltungstherapie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.