Decitabin/Cedazuridin: AML-Indikation und Therapie
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Kurzdaten der G-BA-Nutzenbewertung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zum Wirkstoffkombinationspräparat Decitabin/Cedazuridin (Handelsname Inaqovi) durchgeführt.
Die akute myeloische Leukämie (AML) ist eine maligne Erkrankung des blutbildenden Systems. Für einige Betroffene kommt aufgrund individueller Faktoren eine intensive Standard-Induktionschemotherapie nicht in Betracht, weshalb alternative Erstlinientherapien benötigt werden.
Das Verfahren für dieses Anwendungsgebiet in der Erstlinientherapie wurde im August 2024 mit einem Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen. Ergänzende Beschlüsse zu den Therapiekosten traten im Januar 2025 in Kraft.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass Decitabin/Cedazuridin gemäß G-BA-Beschluss ausschließlich als Monotherapie und nur bei jenen Erwachsenen mit neu diagnostizierter AML eingesetzt wird, die nicht für eine Standard-Induktionschemotherapie geeignet sind. Eine genaue Prüfung der Eignung für eine intensive Chemotherapie ist daher vor Therapiebeginn essenziell.
Häufig gestellte Fragen
Laut G-BA ist das Präparat für erwachsene Personen mit einer neu diagnostizierten akuten myeloischen Leukämie (AML) vorgesehen. Voraussetzung ist, dass für diese Personen eine Standard-Induktionschemotherapie nicht in Frage kommt.
Der G-BA-Beschluss bewertet den Einsatz von Decitabin/Cedazuridin (Inaqovi) explizit als Monotherapie. Es wird in diesem spezifischen Anwendungsgebiet nicht mit anderen zielgerichteten Therapien kombiniert.
Ja, das Verfahren nach § 35a SGB V wurde am 15.08.2024 mit einem Beschluss des G-BA abgeschlossen. Ein ergänzender Beschluss zu den Therapiekosten trat im Januar 2025 in Kraft.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Decitabin/Cedazuridin (Akute myeloische Leukämie, Erstlinie) (G-BA, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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