G-BA2016

Cabozantinib bei Nierenzellkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des Verfahrens aus dem Jahr 2016 ist der Wirkstoff Cabozantinib (Handelsname Cabometyx™).

Das Nierenzellkarzinom (renal cell carcinoma, RCC) ist eine bösartige Tumorerkrankung der Niere. In fortgeschrittenen Stadien kommen häufig zielgerichtete Therapien zum Einsatz, die beispielsweise den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) hemmen, um die Blutversorgung des Tumors zu unterbinden.

Der G-BA bewertet in diesem Verfahren den Zusatznutzen von Cabozantinib für ein neues Anwendungsgebiet in der onkologischen Therapie. Es handelt sich um ein abgeschlossenes Verfahren, dessen ursprünglicher Beschluss durch spätere Neubewertungen abgelöst wurde.

Empfehlungen

Der G-BA definiert in seinem Beschluss die genauen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Cabozantinib (Cabometyx™) für folgende Indikation vorgesehen:

  • Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC)

  • Anwendung bei erwachsenen Personen

  • Einsatz nach vorangegangener zielgerichteter Therapie gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF)

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Das Dokument weist darauf hin, dass es sich um ein historisches Bewertungsverfahren handelt. Der ursprüngliche Beschluss vom 20.04.2017 wurde formell aufgehoben.

Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren (Neubewertung nach Fristablauf) zum 15.10.2017. Für die aktuelle klinische Praxis wird empfohlen, die jeweils neuesten Beschlüsse des G-BA zu Cabozantinib heranzuziehen.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Bei der Recherche zur Erstattungsfähigkeit und zum Zusatznutzen von Cabozantinib wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss aus dem April 2017 durch spätere Verfahren aufgehoben wurde. Es ist ratsam, für Therapieentscheidungen stets die aktuellsten Nutzenbewertungsbeschlüsse des G-BA zu konsultieren, da der Wirkstoff mehrfach neu bewertet wurde.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument gibt an, dass Cabozantinib für Erwachsene mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC) indiziert ist. Voraussetzung für dieses spezifische Anwendungsgebiet ist eine vorangegangene zielgerichtete Therapie gegen VEGF.

Nein, laut den vorliegenden Informationen wurde dieser spezifische Beschluss aufgehoben. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf im Oktober 2017 abgelöst.

Der Wirkstoff Cabozantinib wird in dem beschriebenen Anwendungsgebiet unter dem Handelsnamen Cabometyx™ vertrieben. Der pharmazeutische Unternehmer in diesem Verfahren ist die Ipsen Pharma GmbH.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cabozantinib (neues Anwendungsgebiet: Nierenzellkarzinom) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien