G-BA2017

Cabozantinib bei Nierenzellkarzinom: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Cabozantinib (Handelsname Cabometyx). Es handelt sich um ein abgeschlossenes Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf aus dem Jahr 2018.

Das therapeutische Gebiet umfasst onkologische Erkrankungen, spezifisch das Nierenzellkarzinom (renal cell carcinoma, RCC). Da der vorliegende Quelltext primär die Verfahrensmeilensteine dokumentiert, beschränkt sich diese Zusammenfassung auf das zugelassene Anwendungsgebiet.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die exakte Indikation, für die der Wirkstoff in diesem Verfahren bewertet wurde.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation ist Cabozantinib für folgende Indikation vorgesehen:

  • Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC)

  • Die Anwendung erfolgt bei erwachsenen Personen

  • Zwingende Voraussetzung ist eine vorangegangene zielgerichtete Therapie gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das genaue Ausmaß des Zusatznutzens sind in den detaillierten Tragenden Gründen der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) hinterlegt. Der vorliegende Kurztext verweist für diese klinischen Details auf den Volltext des Beschlusses vom 05.04.2018.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Cabozantinib beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom gemäß diesem Beschluss eine vorherige zielgerichtete VEGF-Therapie voraussetzt. Die Verordnung als Erstlinientherapie ist von diesem spezifischen Bewertungsverfahren nicht abgedeckt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist der Wirkstoff für die Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen indiziert. Voraussetzung für die Anwendung ist eine vorangegangene zielgerichtete Therapie gegen VEGF.

Der in den G-BA-Unterlagen genannte Handelsname für den Wirkstoff Cabozantinib lautet Cabometyx. Das Präparat wird von der Ipsen Pharma GmbH vertrieben.

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie wird in den Tragenden Gründen zum Beschluss vom 05.04.2018 dokumentiert. Der vorliegende administrative Kurztext listet die genauen Vergleichsmedikamente nicht auf.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cabozantinib (Neubewertung nach Fristablauf: Nierenzellkarzinom, nach VEGF-Vortherapie) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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