Brigatinib: Therapie bei ALK+ NSCLC nach Crizotinib
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Brigatinib (Handelsname Alunbrig®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten dieses Beschlusses.
Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine häufige Form von Lungenkrebs. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine Mutation der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) vor, die ein gezieltes therapeutisches Vorgehen mit Tyrosinkinase-Inhibitoren ermöglicht.
Brigatinib ist ein solcher zielgerichteter Wirkstoff. Das vorliegende Verfahren bewertet den Einsatz des Medikaments in der Zweitlinientherapie nach einem vorangegangenen Therapieversagen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Indikationsstellung für Brigatinib (Alunbrig®) die zwingende Vortherapie mit Crizotinib sowie der gesicherte Nachweis der ALK-Positivität dokumentiert werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Die Zulassung umfasst erwachsene Personen mit einem fortgeschrittenen, ALK-positiven nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC). Eine vorherige Behandlung mit Crizotinib ist zwingend erforderlich.
Laut G-BA-Dokument sind die genauen Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens im vollständigen Beschlusstext vom 04.07.2019 aufgeführt. Diese finden sich in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.
Der Wirkstoff Brigatinib wird unter dem Handelsnamen Alunbrig® vertrieben.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brigatinib (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, nach Crizotinib-Vortherapie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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