G-BA2020

Brigatinib bei NSCLC (ALK+): G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) stellt die häufigste Form von Lungenkrebs dar. Bei einem Teil der Betroffenen liegt eine Mutation der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) vor, die ein gezieltes therapeutisches Vorgehen ermöglicht.

Brigatinib (Handelsname Alunbrig) ist ein Tyrosinkinase-Inhibitor, der spezifisch bei diesen ALK-positiven Tumoren eingesetzt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2020 ein Nutzenbewertungsverfahren für ein neues Anwendungsgebiet dieses Wirkstoffs durchgeführt.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten und dem Beschlusstext des G-BA zur Nutzenbewertung von Brigatinib. Das Verfahren wurde am 15. Oktober 2020 offiziell abgeschlossen.

Empfehlungen

Der Beschluss des G-BA definiert die genauen Kriterien für den Einsatz von Brigatinib im Rahmen des neuen Anwendungsgebiets.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss ist Brigatinib (Alunbrig) für folgende Indikation angezeigt:

  • Einsatz als Monotherapie

  • Behandlung von erwachsenen Personen

  • Vorliegen eines anaplastischer-Lymphomkinase (ALK)-positivem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC)

  • Die Betroffenen dürfen zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt worden sein (ALK-Inhibitor-naiv)

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V wurde offiziell abgeschlossen. Der entsprechende Beschluss trat am 15. Oktober 2020 in Kraft und bildet die Grundlage für die Verordnung in dieser spezifischen Erstlinien-Indikation.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Brigatinib in diesem spezifischen Anwendungsgebiet ist zwingend darauf zu achten, dass noch keine vorherige Therapie mit einem anderen ALK-Inhibitor stattgefunden hat. Der G-BA-Beschluss beschränkt den Einsatz in dieser Indikation ausdrücklich auf ALK-Inhibitor-naive, erwachsene Personen mit fortgeschrittenem NSCLC.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA-Beschluss sieht den Einsatz bei erwachsenen Personen mit einem ALK-positiven, fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) vor. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass zuvor keine Behandlung mit einem ALK-Inhibitor erfolgte.

Gemäß dem vorliegenden Beschluss ist Brigatinib in diesem spezifischen Anwendungsgebiet ausschließlich als Monotherapie indiziert.

Der Wirkstoff Brigatinib wird unter dem Handelsnamen Alunbrig vertrieben.

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 15. Oktober 2020 mit der offiziellen Beschlussfassung abgeschlossen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brigatinib (neues Anwendungsgebiet: NSCLC, ALK+, ALK-Inhibitor-naive Patienten) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien