G-BA2017

G-BA Nutzenbewertung: Blinatumomab bei akuter Leukämie

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die akute lymphatische B-Zell-Leukämie (ALL) ist eine maligne Erkrankung des blutbildenden Systems. Blinatumomab (Handelsname Blincyto®) wird in der onkologischen Therapie dieser Erkrankung eingesetzt.

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2017. Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf gemäß § 35a SGB V.

Der Wirkstoff ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert. Als pharmazeutischer Unternehmer wird die Amgen GmbH aufgeführt.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Metadaten des G-BA-Verfahrens. Das Dokument enthält keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Bewertungsprozess.

Verfahrensdetails

Der G-BA dokumentiert folgende Eckdaten zur Nutzenbewertung:

  • Das Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf begann am 15.06.2017.

  • Die Veröffentlichung der Nutzenbewertung erfolgte am 15.09.2017.

  • Die finale Beschlussfassung trat am 07.12.2017 in Kraft.

Weitere Bewertungsverfahren

Laut G-BA-Dokumentation ist der Wirkstoff Gegenstand mehrerer fortlaufender Bewertungen. Es wird auf weitere abgeschlossene Verfahren in den Jahren 2015, 2019, 2021 und 2025 verwiesen.

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💡Praxis-Tipp

Da Blinatumomab als Orphan Drug regelmäßigen Neubewertungen durch den G-BA unterliegt, wird empfohlen, stets die aktuellste Fassung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) zu konsultieren. Der Beschluss aus dem Jahr 2017 stellt lediglich einen Zwischenstand in einer Reihe von Bewertungsverfahren dar.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokument erfolgte die Nutzenbewertung für die Indikation der akuten lymphatischen B-Zell-Leukämie. Es handelt sich um ein onkologisches Therapiegebiet.

Ja, das G-BA-Verfahren klassifiziert den Wirkstoff explizit als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Der hier beschriebene Beschluss zur Neubewertung nach Fristablauf trat am 07.12.2017 in Kraft. Das Dokument verweist jedoch auf weitere Verfahrenszyklen bis ins Jahr 2025.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Blinatumomab (Neubewertung nach Fristablauf: Akute lymphatische B-Zell-Leukämie) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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