G-BA2018

Biktarvy bei HIV-1: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffes Bictegravir/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (Handelsname Biktarvy®) aus dem Jahr 2018.

Bei dem Medikament handelt es sich um eine antiretrovirale Kombinationstherapie zur Behandlung der HIV-Infektion. Der G-BA bewertet in diesem Verfahren den Zusatznutzen des Präparats gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Die HIV-1-Infektion erfordert eine lebenslange medikamentöse Suppression des Virus, um das Immunsystem zu erhalten und das Fortschreiten zu AIDS zu verhindern. Moderne Kombinationstherapien zielen auf eine hohe virologische Wirksamkeit bei gleichzeitig guter Verträglichkeit ab.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert klare Vorgaben für das Anwendungsgebiet von Bictegravir/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (Biktarvy®).

Indikation

Das Medikament wird laut Fachinformation zur antiretroviralen Therapie bei Erwachsenen angewendet. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Infektion mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1).

Virologische Voraussetzungen

Der Beschluss formuliert eine strikte Einschränkung bezüglich möglicher Virusresistenzen. Für den Einsatz der Kombinationstherapie gelten folgende Bedingungen:

  • Es dürfen aktuell keine Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren vorliegen.

  • Es dürfen in der Vergangenheit keine Resistenzen gegen Integrase-Inhibitoren nachgewiesen worden sein.

  • Gleiches gilt für Resistenzen gegen die Wirkstoffe Emtricitabin oder Tenofovir (weder aktuell noch historisch).

Kontraindikationen

Gemäß dem G-BA-Beschluss darf die Kombinationstherapie nicht angewendet werden, wenn bei dem HI-Virus aktuell oder in der Vergangenheit Resistenzen gegen folgende Wirkstoffe oder Wirkstoffklassen nachgewiesen wurden:

  • Integrase-Inhibitoren

  • Emtricitabin

  • Tenofovir

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💡Praxis-Tipp

Vor der Verordnung von Bictegravir/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid wird eine sorgfältige Prüfung der virologischen Historie empfohlen. Da auch in der Vergangenheit nachgewiesene Resistenzen gegen Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir den Einsatz ausschließen, ist eine genaue Analyse alter Resistenztests unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss wird das Medikament zur Behandlung von Erwachsenen angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind.

Der Einsatz ist ausgeschlossen, wenn aktuell oder in der Vergangenheit Resistenzen gegen Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir nachgewiesen wurden.

Der vorliegende Beschluss bezieht sich explizit auf das Anwendungsgebiet bei Erwachsenen. Eine Anwendung bei Kindern wird in diesem Dokument nicht erwähnt.

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