Biktarvy bei HIV-1: Indikation und Therapieempfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Verfahren zur Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018. Bewertet wurde die Wirkstoffkombination Bictegravir/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (Handelsname Biktarvy®).

Bei dem Medikament handelt es sich um eine antiretrovirale Therapie zur Behandlung der HIV-Infektion. Der G-BA bewertet in diesem standardisierten Verfahren den Zusatznutzen des Präparats gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Die HIV-1-Infektion erfordert eine lebenslange medikamentöse Suppression des Virus, um das Immunsystem zu erhalten. Moderne Kombinationstherapien zielen auf eine hohe virologische Wirksamkeit bei gleichzeitig guter Verträglichkeit ab.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut G-BA-Dokumentation wird eine sorgfältige Prüfung der virologischen Historie empfohlen, da das Präparat bei jeglichem historischen oder aktuellen Nachweis von Resistenzen gegen Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir nicht eingesetzt werden darf.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird das Medikament zur Behandlung von Erwachsenen angewendet. Voraussetzung ist eine Infektion mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1).

Die Therapie ist ausgeschlossen, wenn aktuell oder in der Vergangenheit Resistenzen gegen Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir nachgewiesen wurden. Dies gilt laut Fachinformation strikt für historische und aktuelle Befunde.

Der finale Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung wurde am 20.12.2018 gefasst und trat am selben Tag in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte im Januar 2019.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Bictegravir/Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (HIV-Infektion) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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