G-BA2025

Atogepant (Aquipta) bei Migräne: G-BA Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2025 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Atogepant (Handelsname Aquipta) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des abgeschlossenen Verfahrens.

Atogepant wird im therapeutischen Gebiet der Krankheiten des Nervensystems eingesetzt. Die spezifische Indikation umfasst die medikamentöse Prophylaxe der Migräne.

Eine prophylaktische Therapie der Migräne zielt allgemein darauf ab, die Häufigkeit, Schwere und Dauer von Migräneattacken zu reduzieren. Dies ist besonders bei einer hohen Krankheitslast von klinischer Bedeutung.

Empfehlungen

Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation, die dem G-BA-Beschluss zugrunde liegt, wird Atogepant (Aquipta) für folgende Indikation eingesetzt:

  • Prophylaxe von Migräne

  • Zielgruppe sind erwachsene Personen

  • Voraussetzung sind mindestens 4 Migränetage pro Monat

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde laut G-BA offiziell abgeschlossen. Der finale Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 21.08.2025 in Kraft.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Der G-BA hat für die Bewertung der Patientenpopulationen eine zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Die genauen Details hierzu sind in den tragenden Gründen des Beschlusses vom 21.08.2025 dokumentiert.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Atogepant (Aquipta) zulassungskonform an eine Mindestanzahl von Migränetagen gebunden ist. Laut G-BA-Dokumentation ist die Therapie erst ab einer Frequenz von mindestens 4 Migränetagen pro Monat bei Erwachsenen indiziert.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß dem G-BA-Beschluss ist Atogepant zur Prophylaxe von Migräne bei Erwachsenen indiziert. Voraussetzung für die Anwendung sind mindestens 4 Migränetage pro Monat.

Das Verfahren wurde im Jahr 2025 durchgeführt und ist mittlerweile abgeschlossen. Der finale Beschluss des G-BA trat am 21.08.2025 in Kraft.

Die Details zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und den Patientenpopulationen sind in den tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses dokumentiert. Diese wurden zusammen mit dem Beschlusstext veröffentlicht.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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