G-BA2019

Elotuzumab: Therapie bei rezidiviertem Multiplem Myelom

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Multiple Myelom ist eine maligne Erkrankung der Plasmazellen im Knochenmark. Für Menschen mit rezidivierten oder refraktären Verläufen werden kontinuierlich neue Therapieoptionen evaluiert.

Dieser Artikel basiert auf den veröffentlichten Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2020. Es wird das Nutzenbewertungsverfahren des Wirkstoffs Elotuzumab (Handelsname Empliciti) beschrieben.

Wichtiger Hinweis zum Verfahrensstatus: Die hier beschriebenen Beschlüsse aus dem Jahr 2020 wurden laut G-BA durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren vom 01.07.2021 (Neubewertung nach Fristablauf) aufgehoben.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Wirkstoff Elotuzumab und dokumentiert den Ablauf der Nutzenbewertung.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason für die Behandlung des rezidivierten und refraktären Multiplen Myeloms bei Erwachsenen indiziert. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es müssen mindestens zwei vorausgegangene Therapien stattgefunden haben.

  • Die Vortherapien müssen Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor umfassen.

  • Unter der letzten Therapie muss eine Krankheitsprogression aufgetreten sein.

Ergebnis der Nutzenbewertung

Das vorliegende Übersichts-Dokument des G-BA führt das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens (wie etwa "gering", "beträchtlich" oder "kein Zusatznutzen belegt") nicht im Fließtext auf. Für das genaue Ergebnis der Bewertung wird auf die verlinkten Beschlussdokumente sowie die IQWiG-Nutzenbewertung verwiesen.

Verfahrensstatus und Befristung

Das Dokument weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beschluss vom 02.04.2020 befristet war. Die Regelungen wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.07.2021 abgelöst und der alte Beschluss damit offiziell aufgehoben.

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Elotuzumab aus dem Jahr 2020 durch eine Neubewertung im Jahr 2021 abgelöst wurde, weshalb für aktuelle Therapieentscheidungen die neuere Beschlussfassung herangezogen werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete Elotuzumab in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason zur Behandlung des rezidivierten und refraktären Multiplen Myeloms bei Erwachsenen.

Es müssen mindestens zwei vorausgegangene Therapien stattgefunden haben. Diese müssen zwingend Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor umfassen.

Nein, das Dokument hält fest, dass der Beschluss vom 02.04.2020 befristet war. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.07.2021 aufgehoben.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Elotuzumab (Multiples Myelom, mind. 2 Vortherapien, Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.