Durvalumab & Tremelimumab (NSCLC): Therapieempfehlung
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Zusatznutzen von Tremelimumab in Kombination mit Durvalumab und einer platinbasierten Chemotherapie bewertet.
Das Anwendungsgebiet umfasst die Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC). Voraussetzung für die Therapie ist, dass keine sensibilisierenden EGFR-Mutationen oder ALK-positive Mutationen vorliegen.
Die Nutzenbewertung wurde anhand von zwei Fragestellungen durchgeführt, die sich nach der PD-L1-Expression des Tumors richten (>= 50 % oder < 50 %). Für beide Gruppen legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spezifische zweckmäßige Vergleichstherapien fest.
Empfehlungen
Die Dossierbewertung kommt zu folgenden Ergebnissen bezüglich des Zusatznutzens:
PD-L1-Expression >= 50 %
Für diese Patientengruppe legte der pharmazeutische Unternehmer einen indirekten Vergleich gegenüber Pembrolizumab vor. Laut IQWiG zeigt sich für den Endpunkt Gesamtüberleben kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
Für die Endpunkte Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen lagen entweder keine geeigneten Daten vor oder die Ergebnissicherheit war nicht ausreichend. Ein Zusatznutzen ist für diese Gruppe laut Bewertung nicht belegt.
PD-L1-Expression < 50 %
Für diese Gruppe wurde ein indirekter Vergleich mit Nivolumab plus Ipilimumab und platinbasierter Chemotherapie eingereicht. Das IQWiG verwirft hierbei die Ähnlichkeitsannahme der Studien, da sich relevante Unterschiede in den Patientencharakteristika zeigten.
Insbesondere das Merkmal der Abstammung stellte in der vorliegenden Datenkonstellation einen relevanten Effektmodifikator dar. Folglich sind die Daten für die Nutzenbewertung nicht geeignet und ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Gesamtaussage zum Zusatznutzen
Zusammenfassend ergeben sich aus der Bewertung folgende Resultate:
-
Kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen bei einer PD-L1-Expression >= 50 %
-
Kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen bei einer PD-L1-Expression < 50 %
-
Die endgültige Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens obliegt dem G-BA.
Dosierung
Laut den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung wird folgendes Dosierungsschema beschrieben:
| Medikament | Dosis | Anwendung |
|---|---|---|
| Tremelimumab | 75 mg | Alle 3 Wochen für 4 Zyklen, 5. Dosis in Woche 16 |
| Durvalumab | 1500 mg | Alle 3 Wochen für 4 Zyklen, danach Erhaltungstherapie alle 4 Wochen |
| Platinbasierte Chemotherapie | histologieabhängig | Alle 3 Wochen für 4 Zyklen |
Bei Patientinnen und Patienten mit nicht plattenepithelialem NSCLC kann zusätzlich eine histologiebasierte Erhaltungstherapie mit Pemetrexed alle vier Wochen erfolgen.
Kontraindikationen
Laut Dossierbewertung bestehen folgende Kontraindikationen und Warnhinweise:
-
Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile.
-
Besondere Vorsicht ist beim Auftreten von immunvermittelten Nebenwirkungen geboten (z. B. Pneumonitis, Hepatitis, Kolitis, Endokrinopathien, Nephritis, Hautausschlag, Myokarditis, Pankreatitis).
-
Es wird eine Überwachung auf Anzeichen und Symptome infusionsbezogener Reaktionen empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Die Dossierbewertung weist darauf hin, dass bei Patientinnen und Patienten ab 75 Jahren unter der Kombinationstherapie eine höhere Häufigkeit schwerwiegender Nebenwirkungen sowie eine höhere Therapieabbruchrate beobachtet wurde. Eine generelle Dosisanpassung aufgrund des Alters wird jedoch nicht empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für die Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC derzeit nicht belegt. Dies gilt unabhängig davon, ob die PD-L1-Expression des Tumors über oder unter 50 Prozent liegt.
Die Therapie besteht aus 75 mg Tremelimumab und 1500 mg Durvalumab, die zunächst alle drei Wochen zusammen mit einer Chemotherapie verabreicht werden. Anschließend wird Durvalumab als Erhaltungstherapie alle vier Wochen fortgeführt.
Ja, das zugelassene Anwendungsgebiet setzt voraus, dass keine sensibilisierenden EGFR-Mutationen oder ALK-positive Mutationen vorliegen. Die Leitlinie empfiehlt eine entsprechende Testung des Tumorgewebes vor Therapiebeginn.
Für Tumore mit einer PD-L1-Expression von mindestens 50 % diente Pembrolizumab als Vergleichstherapie. Bei einer Expression unter 50 % wurde die Kombination aus Nivolumab, Ipilimumab und Chemotherapie herangezogen.
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Quelle: IQWiG A23-31: Durvalumab (NSCLC) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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