AkdÄ2020

Cytotec (Misoprostol) Geburtseinleitung: Rote-Hand-Brief

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informieren in einem Rote-Hand-Brief aus dem Jahr 2020 über die Risiken von Cytotec (Misoprostol). Diese Zusammenfassung basiert auf der entsprechenden Drug Safety Mail.

Cytotec enthält das Prostaglandin-E1-Derivat Misoprostol und ist in Deutschland regulär als Ulkustherapeutikum zugelassen. Gemäß der offiziellen Produktinformation besteht eine Kontraindikation für die Anwendung bei Schwangeren.

Dennoch kam es in der Vergangenheit zu einem Off-Label-Use des Präparats zur Geburtseinleitung. In diesem Zusammenhang wurden schwere Nebenwirkungen gemeldet, die eine behördliche Warnung erforderlich machten.

Empfehlungen

Die Drug Safety Mail formuliert folgende Kernaussagen zur Anwendungssicherheit:

Warnung vor Off-Label-Use

Laut BfArM ist Cytotec nicht zur Geburtseinleitung zugelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine ausreichenden Daten zur Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses für diese Indikation vorliegen.

Im Zusammenhang mit der Off-Label-Anwendung wurden folgende schwere Nebenwirkungen gemeldet:

  • Exzessive uterine Tachysystolie

  • Uterusruptur

  • Reduzierter fetaler Herzrhythmus

Anwendung und Dosierungsproblematik

Die Behörden warnen vor der Teilung der Tabletten. Da Cytotec-Tabletten nicht für eine Teilung konzipiert sind, kann laut Rote-Hand-Brief bei einer Stückelung keine korrekte Dosierung gewährleistet werden.

Zudem ist das Präparat ausschließlich zur oralen Anwendung vorgesehen. Die Bioverfügbarkeit und Pharmakokinetik bei anderen Anwendungsarten wurden im Rahmen der Zulassung nicht geprüft.

Alternativen zur Geburtseinleitung

Es wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland andere Wirkstoffe zur Verfügung stehen, die regulär zur Geburtseinleitung zugelassen sind.

Alternativ sind in anderen EU-Ländern Misoprostol-haltige Arzneimittel speziell für die Geburtseinleitung zugelassen. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen für deutsche Patientinnen importiert werden.

Kontraindikationen

Gemäß der offiziellen Produktinformation darf Cytotec nicht bei Schwangeren angewendet werden.

Zusätzlich wird vor folgenden Risiken bei der Off-Label-Anwendung zur Geburtseinleitung gewarnt:

  • Exzessive uterine Tachysystolie

  • Uterusruptur

  • Reduzierter fetaler Herzrhythmus

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💡Praxis-Tipp

Der Rote-Hand-Brief warnt ausdrücklich davor, Cytotec-Tabletten zur Dosisanpassung zu teilen, da diese dafür nicht konzipiert sind und eine exakte Dosierung somit unmöglich ist. Zudem wird betont, dass das Medikament ausschließlich für die orale Einnahme zugelassen ist und pharmakokinetische Daten für alternative Applikationswege fehlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Rote-Hand-Brief ist Cytotec nicht für die Geburtseinleitung zugelassen und es fehlen ausreichende Daten zum Nutzen-Risiko-Verhältnis. Zudem wurden im Rahmen des Off-Label-Use schwere Nebenwirkungen wie Uterusrupturen und exzessive uterine Tachysystolien gemeldet.

Die Behörden weisen darauf hin, dass die Tabletten nicht für eine Teilung konzipiert sind. Bei einer Teilung kann eine korrekte Dosierung nicht gewährleistet werden.

In Deutschland stehen andere zugelassene Wirkstoffe zur Geburtseinleitung zur Verfügung. Zudem können laut AkdÄ Misoprostol-haltige Arzneimittel, die in anderen EU-Ländern für diese Indikation zugelassen sind, unter bestimmten Voraussetzungen importiert werden.

Der Rote-Hand-Brief stellt klar, dass Cytotec lediglich zur oralen Anwendung vorgesehen ist. Die Bioverfügbarkeit und Pharmakokinetik bei anderen Anwendungsarten wurden im Rahmen der Zulassung nicht geprüft.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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