BfArM2014

Dihydroergotamin: Kontraindikation & Fibroserisiko

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf der Kurzinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2014 zu dihydroergotaminhaltigen Arzneimitteln. Da der Quelltext sehr kurz ist, wurden allgemeine medizinische Hintergrundinformationen zu diesem Rote-Hand-Brief ergänzt.

Dihydroergotamin ist ein Mutterkornalkaloid (Ergotamin-Derivat), das in der Medizin historisch unter anderem zur Behandlung von Migräneattacken sowie bei hypotonen Kreislaufstörungen eingesetzt wurde.

Aufgrund von Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dieser Wirkstoffklasse kam es zu einer behördlichen Neubewertung. Im Fokus stand dabei insbesondere das Risiko für schwerwiegende fibrotische Reaktionen, wie beispielsweise pleurale, perikardiale oder retroperitoneale Fibrosen.

Empfehlungen

Der Rote-Hand-Brief des BfArM formuliert folgende Kernaussagen zur Arzneimittelsicherheit:

Neue Anwendungseinschränkungen

  • Laut BfArM gelten für dihydroergotaminhaltige Arzneimittel neue, strenge Anwendungseinschränkungen für bestimmte Indikationen.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass Dihydroergotamin nicht mehr zur Prophylaxe von Migräne eingesetzt werden darf.

  • Die Anwendung ist gemäß den neuen Vorgaben auf die Akutbehandlung beschränkt und unterliegt strengen Auflagen.

Risikominimierung

  • Die Einschränkungen basieren auf dem Risiko von Fibrosen, die bei der Anwendung von Ergotamin-Derivaten auftreten können.

  • Es wird betont, dass die ärztliche Verordnungspraxis zwingend an diese neuen Sicherheitsvorgaben angepasst werden muss.

Kontraindikationen

Gemäß der Sicherheitswarnung des BfArM ist der Einsatz von Dihydroergotamin zur Migräneprophylaxe kontraindiziert. Die Anwendung ist auf die Akutbehandlung unter strengen Auflagen beschränkt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut BfArM-Warnung ist bei der Verordnung von Dihydroergotamin zwingend zu beachten, dass der Wirkstoff aufgrund des Fibroserisikos nicht mehr prophylaktisch, sondern ausschließlich zur Akutbehandlung eingesetzt werden darf.

Häufig gestellte Fragen

Das BfArM informierte über neue Anwendungseinschränkungen aufgrund von Sicherheitsbedenken. Hintergrund ist das Risiko für schwerwiegende fibrotische Reaktionen bei der Einnahme von Ergotamin-Derivaten.

Nein, gemäß den Vorgaben des Rote-Hand-Briefs darf der Wirkstoff nicht mehr prophylaktisch verordnet werden. Die Anwendung ist auf die Akutbehandlung unter strengen Auflagen beschränkt.

Ausschlaggebend für die Neubewertung war das Risiko von Fibrosen. Dazu zählen unter anderem pleurale, perikardiale und retroperitoneale fibrotische Veränderungen.

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Quelle: Rote-Hand-Brief zu dihydroergotaminhaltigen Arzneimitteln: Anwendungseinschränkungen (BfArM, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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