Reizdarmsyndrom Erratum: DGVS Leitlinie

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGVS (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Reizdarmsyndrom (RDS) ist eine häufige funktionelle gastrointestinale Erkrankung, die durch abdominelle Schmerzen und Stuhlunregelmäßigkeiten gekennzeichnet ist. Die S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Deutschen Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität (DGNM) bietet evidenzbasierte Empfehlungen zu Definition, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie.

Diese Zusammenfassung basiert auf einem kurzen Erratum zur Leitlinie, das im Januar 2022 veröffentlicht wurde. Das Dokument korrigiert einen redaktionellen Fehler in der ursprünglichen Publikation vom Juni 2021 (AWMF-Registriernummer: 021/016).

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Erratum der Leitlinie und enthält keine klinischen Handlungsempfehlungen. Die Publikation widmet sich ausschließlich einer formalen Korrektur.

Korrektur der Empfehlungsgraduierung

Laut dem Erratum der DGVS-Leitlinie findet sich in einer Abbildung der Originalpublikation (Z Gastroenterol 2021; 59: 1323–1415) sowie im zugehörigen Leitlinienreport ein Fehler.

Die Korrektur betrifft die Abbildung 1 (bzw. E-1) zum "Schema der Empfehlungsgraduierung":

  • Der fälschlicherweise verwendete Begriff „Ethnische Verpflichtung“ wird korrigiert.

  • Der korrekte Begriff lautet „Ethische Verpflichtung“.

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💡Praxis-Tipp

Die Publikation weist darauf hin, dass bei der Konsultation der Originalpublikation der S3-Leitlinie aus dem Jahr 2021 ein redaktioneller Fehler im Schema zur Empfehlungsgraduierung vorliegt. Der dort abgedruckte Begriff der ethnischen Verpflichtung ist korrekterweise als ethische Verpflichtung zu verstehen.

Häufig gestellte Fragen

Das Erratum korrigiert einen redaktionellen Fehler in der Abbildung zum Schema der Empfehlungsgraduierung. Der Begriff „Ethnische Verpflichtung“ wird durch „Ethische Verpflichtung“ ersetzt.

Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Deutschen Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität (DGNM) erstellt.

Nein, laut dem Dokument handelt es sich ausschließlich um eine formale Korrektur einer Abbildung. Es werden keine inhaltlichen oder klinischen Änderungen an den Empfehlungen der Leitlinie von 2021 vorgenommen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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