Schmerzmanagement Geriatrie: S3-Leitlinie GeriPAIN
Hintergrund
Die S3-Leitlinie "Schmerzmanagement bei geriatrischen Patientinnen und Patienten in allen Versorgungssettings (GeriPAIN)" (AWMF-Registernummer 145/005) zielt auf eine verbesserte und patientenzentrierte Versorgung ab. Sie adressiert die hohe Komplexität der Schmerztherapie im höheren Lebensalter.
Ein besonderer Fokus liegt auf den spezifischen Herausforderungen der Geriatrie, wie etwa kognitiven Einschränkungen und Multimorbidität. Die Leitlinie umfasst den gesamten Prozess vom Screening über das Assessment bis hin zur Verlaufserfassung.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für den klinischen Alltag:
Schmerzassessment und Diagnostik
Das Schmerzassessment soll laut Leitlinie immer mit der Selbstauskunft der Betroffenen beginnen. Es wird ein zielgruppenspezifischer, hierarchischer Prozess empfohlen, der bis zur Fremdeinschätzung reicht.
Dabei soll eine umfassende Erfassung der Schmerzhistorie erfolgen. Dies schließt mögliche Komorbiditäten, die aktuelle Schmerzmedikation sowie das verbale und nonverbale Schmerzverhalten ein.
Besonderheiten bei kognitiven Einschränkungen
Bei vorliegender oder vermuteter Demenz wird zwingend eine zusätzliche systematische Fremdeinschätzung gefordert. Da diese Personengruppe Schmerzen oft schwer selbst kommunizieren kann, sollen Pflegekräfte oder Angehörige in die Beurteilung einbezogen werden.
Für die Fremdeinschätzung empfiehlt die Leitlinie spezifische Instrumente:
| Instrument | Abkürzung | Zielgruppe / Fokus |
|---|---|---|
| Beurteilung von Schmerzen bei Demenz | BESD | Geriatrische Patienten mit Demenz |
| Beobachtungsinstrument für das Schmerzassessment | BISAD | Alte Menschen mit Demenz |
| Pain Assessment in Impaired Cognition | PAIC 15 | Patienten mit kognitiven Einschränkungen |
| Zurich Observation Pain Assessment | ZOPA | Beobachtungsbasiertes Assessment |
Medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapie
Für die Therapie mit Analgetika und Co-Analgetika gilt der Grundsatz einer niedrigen Einstiegsdosierung. Die Medikation soll in niedriger Dosierung begonnen und bei Verträglichkeit langsam gesteigert werden, begleitet von engmaschigen Kontrollen.
Als nicht-medikamentöse Maßnahme wird eine körperliche Aktivierung bei muskuloskelettalen Schmerzen empfohlen. Diese dient der Reduktion der Schmerzintensität sowie der Verbesserung von Funktionalität und Lebensqualität.
Zudem werden spezifische Therapieoptionen für definierte Krankheitsbilder wie Post-Zoster-Neuralgie, Arthrose oder lumbale Spinalkanalstenose besprochen.
Kommunikation und Medikationssicherheit
Es wird eine partizipative Entscheidungsfindung empfohlen, bei der Nutzen und Schaden der Therapieoptionen gemeinsam abgewogen werden. Patienten und Angehörige sollen aktiv in das Schmerzmanagement einbezogen werden.
Zur Erhöhung der Patientensicherheit sollte ein strukturiertes Medikamentenreview durchgeführt werden. Hierbei prüfen verschreibende Ärzte gemeinsam mit anderen Professionen die Angemessenheit der medikamentösen Interventionen.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Aspekt im klinischen Alltag ist die systematische Fremdeinschätzung bei kognitiv eingeschränkten Personen. Es wird angeraten, bei Verdacht auf Demenz nicht allein auf die Selbstauskunft zu vertrauen, sondern validierte Beobachtungsinstrumente wie BESD oder PAIC 15 zu nutzen. Zudem sollte die Analgetikatherapie stets in niedriger Dosierung begonnen und nur langsam gesteigert werden.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt bei kognitiven Einschränkungen zwingend eine systematische Fremdeinschätzung. Hierfür sollen validierte Instrumente wie BESD, BISAD, PAIC 15 oder ZOPA eingesetzt werden.
Es wird empfohlen, die Therapie mit Analgetika und Co-Analgetika in einer niedrigen Dosierung zu beginnen. Bei individueller Notwendigkeit und guter Verträglichkeit kann die Dosis langsam gesteigert werden.
Laut Leitlinie soll eine körperliche Aktivierung bei muskuloskelettalen Schmerzen angewandt werden. Dies hilft, die Schmerzintensität zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern.
Es wird eine gemeinsame Entscheidungsfindung empfohlen, die Patienten und deren Angehörige aktiv einbezieht. Zudem sollte ein interprofessionelles Medikamentenreview stattfinden, um die Therapie anzupassen.
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Quelle: DGIM Keyfacts: S3-LL GeriPAIN (DGIM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.