G-BA2019

Damoctocog alfa pegol: Zusatznutzen bei Hämophilie A

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Damoctocog alfa pegol (Handelsname Jivi).

Hämophilie A ist eine angeborene Bluterkrankung, die durch einen Mangel an Gerinnungsfaktor VIII verursacht wird. Dies führt zu einer erhöhten Blutungsneigung, die sowohl spontan als auch nach Verletzungen auftreten kann.

Zur Vermeidung von schweren Blutungskomplikationen und Gelenkschäden ist häufig eine prophylaktische oder bedarfsgesteuerte Substitutionstherapie erforderlich. Das vorliegende Dokument fasst die Eckdaten des Bewertungsverfahrens für dieses spezifische Faktor-VIII-Präparat zusammen.

Empfehlungen

Das Dokument des G-BA definiert die formalen Rahmenbedingungen für den Einsatz des bewerteten Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss umfasst das Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation:

  • Die Behandlung von Blutungen bei Hämophilie A (angeborener Faktor VIII-Mangel).

  • Die Prophylaxe von Blutungen bei dieser Erkrankung.

  • Den Einsatz bei bereits vorbehandelten Personen.

  • Die Anwendung bei Personen ab einem Alter von 12 Jahren.

Nutzenbewertung und Therapiekosten

Der G-BA hat in zwei separaten Verfahren über den Zusatznutzen sowie die Therapiekosten des Präparats entschieden. Die spezifischen Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens sowie die exakten monetären Therapiekosten sind in den verlinkten Volltexten der Beschlüsse hinterlegt und im vorliegenden administrativen Quelltext nicht beziffert.

Die formale Gültigkeit der Beschlüsse zu Nutzenbewertung und Therapiekosten wird in folgender Übersicht dargestellt:

BeschlussgegenstandDatum der BeschlussfassungInkrafttretenVeröffentlichung
Nutzenbewertung (Zusatznutzen)20.06.201920.06.2019BAnz AT 22.07.2019 B1
Festlegung der Therapiekosten27.08.201927.08.2019BAnz AT 14.11.2019 B2
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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass das bewertete Präparat gemäß G-BA-Beschluss ausschließlich für bereits vorbehandelte Personen ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen ist.

Häufig gestellte Fragen

Das Präparat wird laut G-BA zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Hämophilie A (angeborener Faktor VIII-Mangel) eingesetzt.

Die Anwendung ist für vorbehandelte Personen ab einem Alter von 12 Jahren vorgesehen.

Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Jivi vertrieben.

Der Beschluss des G-BA zu den Therapiekosten trat am 27.08.2019 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Damoctocog alfa pegol (Hämophilie A, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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