Clostridioides difficile (CDI): Diagnostik und Hygiene
Hintergrund
Clostridioides (früher Clostridium) difficile ist ein grampositives, sporenbildendes Stäbchenbakterium. Der Erreger verursacht etwa 15 bis 20 Prozent der Antibiotika-assoziierten Durchfallerkrankungen und über 95 Prozent der Fälle von pseudomembranöser Kolitis.
Die krankheitsauslösende Wirkung beruht auf den Virulenzfaktoren Enterotoxin A und Cytotoxin B, welche die Darmschleimhaut schädigen. Eine Störung der normalen Darmflora, meist durch eine vorausgegangene Antibiotikatherapie, gilt als wichtigster disponierender Faktor für eine Infektion.
Seit einigen Jahren wird weltweit eine Zunahme der Inzidenz und der Krankheitsschwere beobachtet. Dies wird unter anderem auf das Auftreten hypervirulenter Stämme, wie dem Ribotyp 027, zurückgeführt.
Klinischer Kontext
Clostridioides difficile ist einer der häufigsten Erreger nosokomialer Diarrhöen in Industrieländern. Besonders ältere, multimorbide Patienten unter oder nach einer Antibiotikatherapie sind von einer Infektion betroffen.
Die Bakterien bilden nach Störung der physiologischen Darmflora durch Antibiotika Toxine (Toxin A und B), welche die Darmschleimhaut schädigen. Dies führt zu einer ausgeprägten Entzündungsreaktion mit Flüssigkeitssekretion und der Bildung pseudomembranöser Beläge.
Die Erkrankung reicht von milden Durchfällen bis hin zu lebensbedrohlichen Komplikationen wie dem toxischen Megakolon oder Sepsis. Eine rasche Erkennung und Isolation sind entscheidend, um nosokomiale Ausbrüche zu verhindern.
Der Nachweis erfolgt primär aus ungeformten Stuhlproben bei klinischem Verdacht. Standardverfahren umfassen den Nachweis von Glutamatdehydrogenase (GDH) als Screening sowie den spezifischen Toxinnachweis mittels Enzymimmunoassay oder PCR.
Wissenswertes
Die Diagnostik erfolgt meist in einem zweistufigen Verfahren aus ungeformtem Stuhl. Zunächst wird ein hochsensitiver Suchtest auf Glutamatdehydrogenase (GDH) oder eine PCR durchgeführt. Bei positivem Screening folgt ein spezifischer Toxinnachweis, um die aktive Toxinproduktion zu bestätigen.
Der wichtigste Risikofaktor ist eine vorangegangene oder laufende Antibiotikatherapie, welche die schützende Darmflora stört. Weitere Faktoren sind ein hohes Lebensalter, Immunsuppression, längere Krankenhausaufenthalte sowie die Einnahme von Protonenpumpeninhibitoren.
Patienten mit einer akuten Infektion müssen umgehend kontaktisoliert werden, um eine Übertragung der Sporen zu verhindern. Die Isolationsmaßnahmen werden in der Regel bis mindestens 48 Stunden nach dem letzten ungeformten Stuhlgang aufrechterhalten.
Nach einer ersten Episode erleiden etwa 20 bis 25 Prozent der Patienten ein Rezidiv, häufig innerhalb der ersten Wochen nach Therapieende. Bei mehrfachen Rezidiven steigt das Risiko für weitere Rückfälle deutlich an, da sich die Darmflora oft nur schwer regeneriert.
Schwere Verläufe können zu einem toxischen Megakolon, Darmperforationen oder einer schweren Sepsis führen. Diese lebensbedrohlichen Komplikationen erfordern oft eine intensivmedizinische Überwachung und in manchen Fällen eine chirurgische Intervention.
Da die Sporen von Clostridioides difficile unempfindlich gegenüber alkoholischen Händedesinfektionsmitteln sind, ist das gründliche Händewaschen mit Wasser und Seife essenziell. Zudem müssen zur Flächendesinfektion spezielle sporozide Mittel verwendet werden.
Ärzte fragen zu diesem Thema
💡Praxis-Tipp
Ein entscheidender Aspekt bei der Versorgung von CDI-Patienten ist die korrekte Händehygiene. Da die Sporen von Clostridioides difficile eine hohe Toleranz gegenüber alkoholischen Händedesinfektionsmitteln aufweisen, wird bei sichtbarer Verschmutzung sowie vor der Zubereitung von Speisen ein gründliches Waschen der Hände nach der regulären Desinfektion empfohlen. Zudem wird betont, dass eine Diagnostik bei asymptomatischen Patienten nicht zielführend ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut RKI liegt ein schwerer Verlauf vor, wenn der Patient zur Behandlung einer ambulant erworbenen CDI stationär aufgenommen oder auf eine Intensivstation verlegt wird. Ebenso zählen chirurgische Eingriffe wie eine Kolektomie oder der Tod innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Infektion zu den Kriterien.
Für die tägliche Wischdesinfektion von patientennahen Flächen wird die Anwendung von Oxidantien empfohlen. Die Leitlinie nennt hierbei explizit Mittel auf Basis von Peressigsäure oder Natrium-Hypochlorit.
Unter pragmatischen Gesichtspunkten wird empfohlen, die Isolierungsmaßnahmen noch für einen Zeitraum von 48 Stunden nach dem Sistieren der Durchfälle aufrechtzuerhalten. Ein negativer Toxinnachweis ist hierfür nicht erforderlich, da dieser oft noch länger positiv bleibt.
Eine Endoskopie wird bei schwer kranken Patienten mit negativem Labornachweis oder bei atypischen Verläufen mit Ileus empfohlen. Bei Nachweis von Pseudomembranen ist laut Leitlinie ein sofortiger Therapiebeginn indiziert.
Ja, gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht eine namentliche Meldepflicht. Es müssen Erkrankungen und Todesfälle in Verbindung mit einem klinisch schweren Verlauf der CDI innerhalb von 24 Stunden an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
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Quelle: RKI-Ratgeber: Clostridioides difficile (RKI/STIKO). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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