Clostridioides difficile (CDI): Antibiotika-Therapie
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG150 befasst sich mit der Unterstützung von Erwachsenen, die unbezahlt Angehörige, Partner oder Freunde pflegen. Sie richtet sich an Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen, um die physische und psychische Belastung dieser Personengruppe zu mindern.
Ein zentrales Problem im Versorgungsalltag ist, dass viele Betroffene sich selbst nicht primär als Pflegende identifizieren. Die Leitlinie betont daher die Wichtigkeit, diese Personen frühzeitig zu erkennen und als kompetente Partner in das Betreuungsteam zu integrieren.
Zudem fokussiert sich das Dokument auf die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wie dem Recht auf Information und einer formellen Bedarfsermittlung. Durch gezielte Unterstützung sollen Krisensituationen und ungeplante Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger:
Identifikation und Informationsvermittlung
Es wird empfohlen, pflegende Angehörige aktiv zu identifizieren und über ihr Recht auf Unterstützung aufzuklären. Hierfür sollten alle Gelegenheiten wie Hausbesuche, Routine-Termine oder Entlassungsplanungen genutzt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass viele Menschen sich selbst nicht als Pflegende sehen, sondern primär als Familienmitglied. Daher wird geraten, Personen mit Pflegebedarf direkt zu fragen, wer ihnen im Alltag hilft, ohne Annahmen zu treffen.
Informationen sollten laut Leitlinie in leicht verständlichen, anpassbaren Formaten bereitgestellt werden. Es wird empfohlen, Pflegende als kompetente Partner anzuerkennen und sie in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Bedarfsermittlung
Es wird eine strukturierte Bedarfsermittlung gefordert, die gemeinsam mit der pflegenden Person erstellt wird. Diese sollte alle relevanten Aspekte der Gesundheit, des Wohlbefindens und der sozialen Bedürfnisse abdecken.
Bei der Planung der Bedarfsermittlung wird empfohlen, folgende Faktoren zu berücksichtigen:
-
Die Dringlichkeit des Unterstützungsbedarfs
-
Die Arbeitszeiten und familiären Verpflichtungen der pflegenden Person
-
Die Möglichkeit, die Ermittlung mit der Beurteilung der betreuten Person zu verknüpfen
Zudem sollte laut Leitlinie nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass Angehörige zur Übernahme aller Pflegeaufgaben bereit oder in der Lage sind.
Praktische Unterstützung und Schulung
Um Pflegende im Alltag zu entlasten, wird die Bereitstellung von Ersatzpflege und regelmäßigen Auszeiten empfohlen. Zudem rät die Leitlinie, den Zugang zu Peer-Support-Gruppen und psychosozialen Hilfsangeboten zu fördern.
Für die Schulung von pflegenden Angehörigen wird empfohlen, Programme anzubieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
| Schulungsbereich | Empfohlene Inhalte laut Leitlinie |
|---|---|
| Krankheitsverständnis | Allgemeine Aufklärung über die Erkrankung, Behinderung oder Bedürfnisse |
| Praktische Pflege | Medikamentenmanagement, Ernährung, Körperpflege |
| Psychosoziale Aspekte | Kommunikationstraining, Prinzipien der Selbstfürsorge |
| Zukunftsplanung | Vorbereitung auf Transitionen, Zugang zu Hilfsdiensten |
Beruf und Begleitung am Lebensende
Es wird empfohlen, Pflegende dabei zu unterstützen, im Beruf oder in der Ausbildung zu bleiben oder dorthin zurückzukehren. Hierfür sollten flexible Arbeitsmodelle und Ersatzpflegeangebote diskutiert werden.
In der Palliativphase wird geraten, frühzeitig Kontakt zu den Pflegenden aufzunehmen und eine kontinuierliche Betreuung durch dasselbe Personal anzustreben. Die Leitlinie betont, dass Pflegende in die vorausschauende Versorgungsplanung einbezogen werden sollten.
Nach dem Tod der betreuten Person wird empfohlen, die Angehörigen bei logistischen und finanziellen Fragen zu unterstützen. Auch der zukünftige eigene Unterstützungsbedarf der ehemals Pflegenden sollte thematisiert werden.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie ist ein häufiger Fehler im klinischen Alltag, davon auszugehen, dass Angehörige sich selbst als Pflegende identifizieren. Es wird daher empfohlen, bei Patienten stets offen zu erfragen, wer sie im Alltag unterstützt, um diese Personen gezielt über ihre Rechte und Entlastungsangebote aufklären zu können.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt, jede Gelegenheit wie Routine-Termine, Grippeimpfungen oder Hausbesuche zur Identifikation zu nutzen. Es wird geraten, Patienten direkt zu fragen, wer ihnen im Alltag hilft, da viele Angehörige sich selbst nicht als Pflegende bezeichnen.
Es wird empfohlen, Pflegende über ihr Recht auf Unterstützung und eine formelle Bedarfsermittlung aufzuklären. Die Informationen sollten laut Leitlinie in kleinen, gut verständlichen Abschnitten und in verschiedenen Formaten vermittelt werden.
Die Bedarfsermittlung sollte gemeinsam mit der pflegenden Person erstellt werden und deren Prioritäten widerspiegeln. Es wird empfohlen, den Termin flexibel an die Arbeitszeiten und die Dringlichkeit der Situation anzupassen.
Die Leitlinie rät zur Bereitstellung von psychosozialen und psychoedukativen Angeboten, einschließlich Peer-Support-Gruppen. Bei identifizierten psychischen Problemen wird eine Überweisung zur Psychotherapie oder Beratung empfohlen.
Es wird empfohlen, Pflegende in die vorausschauende Versorgungsplanung einzubeziehen und frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Nach dem Tod der betreuten Person rät die Leitlinie zur Unterstützung bei logistischen Fragen und der Planung der eigenen Zukunft der Pflegenden.
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Quelle: NG150: Clostridioides difficile infection: antimicrobial prescribing (NICE, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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