Cemiplimab bei NSCLC: Zusatznutzen und Indikation
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG (A21-98) bewertet den Zusatznutzen von Cemiplimab. Es geht um die Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).
Voraussetzung für die Therapie ist eine PD-L1-Expression in mindestens 50 % der Tumorzellen. Zudem dürfen keine EGFR-, ALK- oder ROS1-Aberrationen vorliegen.
Die Behandlung richtet sich an Personen mit lokal fortgeschrittenem NSCLC, für die eine definitive Radiochemotherapie nicht geeignet ist. Ebenso eingeschlossen sind Patientinnen und Patienten mit metastasiertem NSCLC.
Empfehlungen
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat als zweckmäßige Vergleichstherapie Pembrolizumab als Monotherapie festgelegt. Der pharmazeutische Unternehmer reichte für die Bewertung einen indirekten Vergleich ein.
Als Brückenkomparator diente dabei eine platinbasierte Kombinationschemotherapie.
Methodische Mängel des indirekten Vergleichs
Laut Bewertung des IQWiG sind die vorgelegten Analysen für den indirekten Vergleich nicht verwertbar. Folgende methodische Probleme wurden identifiziert:
-
Die Ähnlichkeit der Studien im Brückenkomparator konnte nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden.
-
Eine Studie (KEYNOTE 042) unterschied sich durch nachträgliche Einschränkungen der Teilpopulation relevant von den anderen Studien.
-
Die Ergebnisse der eingeschlossenen Studien wurden für den indirekten Vergleich nicht adäquat aufbereitet.
Verzerrungspotenzial und fehlende Daten
Der Bericht bemängelt zudem ein hohes Verzerrungspotenzial beim Endpunkt Gesamtüberleben. In der Cemiplimab-Studie (R2810-ONC-1624) erhielten rund 38 % der Personen im Vergleichsarm als Folgetherapie Cemiplimab, was keine zugelassene Option nach vorheriger Chemotherapie darstellt.
Zudem wurden Auswertungen zu Nebenwirkungen ausschließlich für die Safety-Population und nicht für die relevante Teilpopulation vorgelegt.
Fazit zum Zusatznutzen
Aufgrund der methodischen Mängel lassen sich aus den Daten keine verlässlichen Aussagen ableiten. Das IQWiG kommt zu folgendem Schluss:
-
Ein Zusatznutzen von Cemiplimab gegenüber Pembrolizumab ist nicht belegt.
-
Dies gilt sowohl für das lokal fortgeschrittene als auch für das metastasierte NSCLC.
Dosierung
Der Bericht nennt folgende Dosierungsschemata für das zu bewertende Arzneimittel und die Vergleichstherapie:
| Wirkstoff | Dosierung | Applikationsintervall |
|---|---|---|
| Cemiplimab | 350 mg i.v. | Alle 3 Wochen |
| Pembrolizumab | 200 mg i.v. | Alle 3 Wochen |
| Pembrolizumab | 400 mg i.v. | Alle 6 Wochen |
Die Therapiekosten wurden auf Basis einer ganzjährigen Behandlung berechnet, da die Fachinformationen keine maximale Behandlungsdauer vorgeben.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist Cemiplimab für eine Behandlung nach vorheriger Chemotherapie nicht zugelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Studien ein Wechsel zu Cemiplimab nach Krankheitsprogression unter Chemotherapie stattfand, was nicht der aktuellen Zulassung entspricht. Vor Einleitung einer Erstlinientherapie wird eine molekularpathologische Testung auf EGFR-, ALK- und ROS1-Aberrationen sowie die Bestimmung der PD-L1-Expression vorausgesetzt.
Häufig gestellte Fragen
Die Zulassung umfasst die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit NSCLC und einer PD-L1-Expression von mindestens 50 %. Laut Bericht dürfen zudem keine EGFR-, ALK- oder ROS1-Aberrationen vorliegen.
Der G-BA hat Pembrolizumab als Monotherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Der Vergleich im Dossier erfolgte indirekt über eine platinbasierte Kombinationschemotherapie.
Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen von Cemiplimab im Vergleich zu Pembrolizumab als nicht belegt an. Die vorgelegten Daten aus dem indirekten Vergleich wurden als methodisch nicht verwertbar eingestuft.
Die Bewertung kritisiert unter anderem die mangelnde Ähnlichkeit der Studienpopulationen im Brückenkomparator. Zudem wird ein hohes Verzerrungspotenzial bemängelt, da viele Patienten im Kontrollarm unzulässigerweise auf Cemiplimab wechselten.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A21-98: Cemiplimab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG A23-37: Cemiplimab (NSCLC, Kombination mit platinbasierter Chemotherapie) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A21-69: Atezolizumab (NSCLC; Erstlinie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A23-31: Durvalumab (NSCLC) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A19-31: Pembrolizumab (plattenepitheliales nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A20-116: Ipilimumab (nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, Kombination mit Nivolumab) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen