G-BA2012

Axitinib: Therapie des Nierenzellkarzinoms (RCC)

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten zur frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für den Wirkstoff Axitinib (Handelsname Inlyta) zusammen. Das ursprüngliche Verfahren wurde im Oktober 2012 eingeleitet und betrifft den Einsatz in der onkologischen zielgerichteten Tumortherapie.

Axitinib wird zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (Renal Cell Cancer, RCC) eingesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Zweitlinientherapie, die nach dem Versagen vorheriger Behandlungsansätze in Betracht kommt.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem administrativen Kurztext des G-BA-Beschlusses. Da es sich um eine reine Verfahrensübersicht handelt, sind detaillierte klinische Studienergebnisse in den verlinkten Volltexten des G-BA zu finden.

Empfehlungen

Das Dokument des G-BA dokumentiert folgende Eckpunkte zum Bewertungsverfahren:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokument ist Axitinib (Inlyta) für eine spezifische Indikation in der Onkologie vorgesehen. Die Anwendung wird für folgende Situation beschrieben:

  • Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC)

  • Einsatz bei erwachsenen Personen

  • Anwendung nach dem Versagen einer vorangegangenen Therapie mit Sunitinib oder einem Zytokin

Klinische Endpunkte und Zusatznutzen

Das vorliegende administrative Übersichtsblatt enthält keine detaillierten Ergebnisse zu klinischen Endpunkten wie dem Gesamtüberleben (OS) oder dem progressionsfreien Überleben (PFS).

Für das genaue Ausmaß des Zusatznutzens und die herangezogenen Studien verweist das Dokument auf die zugehörigen Volltexte. Dazu gehören der IQWiG-Nutzenbewertungsbericht, die tragenden Gründe sowie der Abschlussbericht des Verfahrens.

Verfahrensstatus und Neubewertung

Das Dokument weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung vom 21.03.2013 befristet war. Die Befristung lief bis zum 21.03.2017.

Es wird festgehalten, dass dieser erste Beschluss aufgehoben wurde. Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren (Neubewertung nach Fristablauf) mit dem Datum 01.04.2017, welches dieselbe Indikation (Nierenzellkarzinom nach Versagen von Sunitinib/Zytokin) behandelt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Axitinib aus dem Jahr 2013 aufgehoben wurde und für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen die Ergebnisse der Neubewertung aus dem Jahr 2017 herangezogen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Axitinib für die Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) bei Erwachsenen angezeigt. Voraussetzung ist das vorherige Versagen einer Therapie mit Sunitinib oder einem Zytokin.

Nein, das Dokument hält fest, dass der Beschluss vom 21.03.2013 aufgehoben wurde. Er war ursprünglich bis zum 21.03.2017 befristet.

Die administrative Übersicht enthält diese spezifischen Studienergebnisse nicht direkt. Für Details zu klinischen Endpunkten und dem Ausmaß des Zusatznutzens verweist das Dokument auf die verlinkten IQWiG-Berichte und die tragenden Gründe des Beschlusses.

Der Beschluss wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 01.04.2017 abgelöst. Dieses stellt eine Neubewertung nach Fristablauf für dieselbe Indikation dar.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Axitinib (G-BA, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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