G-BA2017

Tivozanib bei Nierenzellkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tivozanib (Handelsname Fotivda) durchgeführt. Das Verfahren wurde im April 2018 abgeschlossen.

Tivozanib ist ein Tyrosinkinase-Inhibitor, der in der Onkologie zur zielgerichteten Therapie eingesetzt wird. Das fortgeschrittene Nierenzellkarzinom (NZK) erfordert häufig systemische Behandlungsansätze, wenn eine kurative Operation nicht mehr möglich ist.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten und der Fachinformation, die dem G-BA-Beschluss zugrunde liegen.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert spezifische Einsatzbereiche für Tivozanib bei erwachsenen Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (NZK).

Anwendungsgebiet (Indikation)

Für die Therapie werden folgende Kriterien genannt:

  • Einsatz als Erstlinientherapie beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom

  • Einsatz bei Krankheitsprogression nach einer vorherigen Cytokin-Therapie

  • Voraussetzung für die Zweitlinientherapie ist, dass zuvor noch keine Behandlung mit VEGFR- und mTOR-Signalweginhibitoren erfolgte

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie die Bewertung des Zusatznutzens erfolgen in den tragenden Gründen des Beschlusses. Eine Anpassung der Therapiekosten wurde im Mai 2018 vorgenommen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Tivozanib nach einem Therapieversagen ist streng auf die Vortherapie zu achten. Laut G-BA-Dokumenten ist der Einsatz nach einer Cytokin-Therapie vorgesehen, sofern noch keine Behandlung mit anderen VEGFR- oder mTOR-Inhibitoren stattgefunden hat.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Tivozanib als Erstlinientherapie beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom eingesetzt. Zudem ist es nach Versagen einer Cytokin-Therapie indiziert, wenn noch keine VEGFR- oder mTOR-Inhibitoren verabreicht wurden.

Der Wirkstoff Tivozanib wird unter dem Handelsnamen Fotivda vertrieben. Dies geht aus den Unterlagen des Nutzenbewertungsverfahrens hervor.

Der G-BA hat die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung im April 2018 abgeschlossen. Eine nachträgliche Änderung zu den Therapiekosten trat im Mai 2018 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tivozanib (Nierenzellkarzinom) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

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