Implantierbare Hörgeräte: S2k-Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Die Indikationsstellung für implantierbare Hörgeräte erfordert zwingend einen interdisziplinären Evaluationsprozess.
- •Vor jeder Implantation muss ein dokumentierter Hörgerätetrageversuch mit fachmännischer Optimierung erfolgen.
- •Ein MRT zum Ausschluss retrocochleärer Läsionen ist präoperativ immer obligat (Ausnahme: perkutane Systeme).
- •Bei einseitiger Ertaubung besteht eine Indikation ausschließlich für Knochenleitungssysteme, sofern ein Cochlea-Implantat nicht indiziert ist.
- •Die Ersteinstellung des Audioprozessors sollte bei komplikationslosem Verlauf spätestens 4 bis 6 Wochen postoperativ erfolgen.
Hintergrund
Die Leitlinie umfasst die präoperative Diagnostik, Indikationsstellung, Kontraindikationen sowie die operative und postoperative Phase implantierbarer Hörgeräte bei Kindern und Erwachsenen. Der Entscheidungs- und Evaluationsprozess vor einer Implantation sollte zwingend interdisziplinär erfolgen. Hierzu gehören ein HNO-Facharzt, ein Fachmann für die qualifizierte Anpassung von Hörgeräten (Ingenieur, Akustiker, Audiologe) und bei Kindern ein Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen.
Bauarten implantierbarer Hörsysteme
Die Systeme stellen das aufbereitete Signal durch mechanische Stimulation der Cochlea bereit (akustisch-mechanische Wandler). Sie werden in folgende Hauptgruppen unterteilt:
| Systemart | Untergruppe | Funktionsprinzip |
|---|---|---|
| Aktive Mittelohrimplantate | Teilimplantierbar | Externer Audioprozessor überträgt drahtlos an den implantierten Teil; Haut bleibt intakt. |
| Vollimplantierbar | Alle Komponenten intrakorporal; Energieversorgung über aufladbare Akkus oder wechselbare Batterien. | |
| Knochenleitungsimplantate | Aktive | Externer Prozessor, Signalwandler im Schädelknochen; Haut bleibt intakt. |
| Passive transkutan | Externer Prozessor überträgt per Magnetkopplung an implantierten Magneten im Knochen. | |
| Passive perkutan | Signalübertragung über starre Kupplung an osseointegrierten Knochenanker. |
Präoperative Diagnostik
Die Verantwortung für die Diagnostik trägt der Operateur. Folgende Untersuchungen sind unter anderem durchzuführen:
- Allgemein- und HNO-Status
- Bildgebung: Hochauflösendes Felsenbein-CT (oder DVT/FpT) und immer ein MRT zum Ausschluss einer Neurodegeneration oder retrocochleären Läsion (Ausnahme: vor Implantation eines perkutanen Hörimplantates)
- Tonaudiometrie (Luft- und Knochenleitung) sowie Impedanzaudiometrie
- Sprachaudiometrie (in Ruhe und ggf. im Störschall)
- Hörgeräteüberprüfung und ggf. Optimierung der Anpassung
- Präoperative Simulation des Hörens mit der geplanten Versorgung (falls möglich)
Indikationen
Jeder Implantation muss ein dokumentierter Hörgerätetrageversuch mit fachmännischer Optimierung vorausgehen. Eine Indikation besteht in der Regel, wenn Patienten aus medizinischen oder audiologischen Gründen nicht mit konventionellen Hörgeräten versorgt werden können.
| Schwerhörigkeitsform | Indikationskriterien |
|---|---|
| Schallempfindung | Nachweisliche medizinische Unverträglichkeit konventioneller Hörgeräte (z.B. chronische Otitis externa, Ekzeme, Schmerzen) oder unzureichende Versorgung. |
| Schallleitung / Kombiniert | Erwartete verbesserte Sprachdiskrimination (besonders bei Malformationen, nach Mittelohrchirurgie oder bei Sklerosierung). Konventionell-chirurgische Möglichkeiten sollten ausgeschöpft sein. |
| Einseitige Ertaubung | Wenn ein Cochlea-Implantat nicht indiziert ist (z.B. fehlender Hörnerv) und CROS/BiCROS-Systeme keine zufriedenstellende Rehabilitation bieten. Ausschließlich Knochenleitungssysteme indiziert. |
Sonderfall Kinder mit Fehlbildungen: Eine frühzeitige Stimulation ist indiziert. Eine vorübergehende Versorgung mit einem transkutanen Knochenleitungssystem (z.B. über ein Stirnband) ab Geburt ist sinnvoll, bis die Voraussetzungen für eine definitive Implantation erfüllt sind.
Kontraindikationen
| Art der Kontraindikation | Zustände / Erkrankungen |
|---|---|
| Absolut | Hochgradige, an Taubheit grenzende sensorische Schwerhörigkeit; Erhebliche Progression des Hörverlustes (Verlassen des Leistungsbereichs zu erwarten) |
| Relativ | Wundheilungsstörungen; Hauterkrankungen; Implantatabstoßung; Unzureichende Voraussetzungen für die Gerätebedienung |
Operative und Postoperative Phase
Die Implantation sollte im Regelfall stationär erfolgen. Der Operateur muss über langjährige Erfahrung in der speziellen Mikrochirurgie des Schläfenbeins verfügen. Ein intraoperatives Monitoring des N. facialis muss verfügbar sein.
Postoperatives Vorgehen:
- Ersteinstellung: Spätestens 4 bis 6 Wochen nach der Operation bei komplikationslosem Verlauf durch speziell geschultes Personal.
- Hörtests: Mindestens bei der Ersteinstellung sowie nach 3, 6 und 12 Monaten.
- Nachsorge: In der Regel einmal jährlich zur medizinischen und technischen Kontrolle sowie zur Überprüfung der Hörleistung.
💡Praxis-Tipp
Führen Sie vor jeder geplanten Implantation zwingend einen dokumentierten Hörgerätetrageversuch durch und veranlassen Sie präoperativ immer ein MRT zum Ausschluss retrocochleärer Läsionen (einzige Ausnahme: perkutane Systeme).