Atezolizumab bei Urothelkarzinom: Erstlinie, Dosierung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A18-88 bewertet den Zusatznutzen von Atezolizumab in der Erstlinientherapie des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Urothelkarzinoms. Die erneute Bewertung erfolgte aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und einer Zulassungseinschränkung durch die EU-Kommission im Jahr 2018.
Die Zielgruppe umfasst erwachsene Personen, für die eine cisplatinhaltige Chemotherapie als ungeeignet angesehen wird. Eine zwingende Voraussetzung für die Therapie ist, dass die Tumoren eine PD-L1-Expression von mindestens 5 % aufweisen.
Vorläufige Daten einer laufenden klinischen Studie zeigten ein verringertes Überleben bei Patienten mit geringer PD-L1-Expression unter einer Monotherapie mit Atezolizumab. Dies führte zu der spezifischen Einschränkung des Anwendungsgebiets auf die genannte Patientengruppe.
Empfehlungen
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss eine Chemotherapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes festgelegt. Der pharmazeutische Unternehmer wählte hierfür die Kombination aus Carboplatin und Gemcitabin.
Bewertung des Zusatznutzens
Laut Bericht ist ein Zusatznutzen von Atezolizumab nicht belegt. Die vorgelegten Daten werden als ungeeignet eingestuft, um einen Vorteil gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie abzuleiten.
Die Bewertung begründet dieses Ergebnis mit folgenden methodischen Aspekten:
-
Es wurden keine direkt vergleichenden randomisierten kontrollierten Studien (RCTs) vorgelegt.
-
Der eingereichte Nachweis basierte auf dem Vergleich einzelner Studienarme aus unterschiedlichen Untersuchungen (unter anderem der Studie IMvigor210).
-
Die Datenlage zu unerwünschten Ereignissen war unvollständig, was einen sachgerechten Vergleich verhinderte.
Laufende Studien
Der Bericht verweist auf die noch laufende Phase-III-Studie IMvigor130. Deren vorläufige Ergebnisse bekräftigen laut IQWiG die fehlende Eignung der bisherigen Daten zur Ableitung eines Zusatznutzens. Aussagekräftige Ergebnisse zu allen patientenrelevanten Endpunkten aus dieser Studie bleiben abzuwarten.
Dosierung
Die Fachinformation sieht für Atezolizumab folgendes Dosierungsschema vor:
| Medikament | Dosis | Applikationsweg | Intervall |
|---|---|---|---|
| Atezolizumab | 1200 mg | Intravenös | Alle 3 Wochen |
Die initiale Infusion muss über einen Zeitraum von 60 Minuten verabreicht werden. Wenn diese gut vertragen wird, können alle nachfolgenden Infusionen über 30 Minuten erfolgen.
Es wird empfohlen, die Therapie bis zum Verlust des klinischen Nutzens oder bis zum Auftreten einer nicht kontrollierbaren Toxizität fortzuführen. Eine Dosisreduktion wird laut Fachinformation nicht empfohlen.
Kontraindikationen
Vor Behandlungsbeginn sollte die Verwendung systemischer Kortikosteroide oder Immunsuppressiva vermieden werden. Dies begründet sich durch eine mögliche Beeinträchtigung der pharmakodynamischen Aktivität und Wirksamkeit von Atezolizumab.
Frauen im gebärfähigen Alter müssen während und für 5 Monate nach der Behandlung eine wirksame Verhütungsmethode anwenden. Während der Schwangerschaft darf das Medikament nicht angewendet werden, es sei denn, der klinische Zustand der Frau erfordert dies zwingend.
Bei Verdacht auf immunvermittelte Nebenwirkungen werden gründliche Untersuchungen zur Bestätigung der Ätiologie oder zum Ausschluss anderer Ursachen gefordert. Bei Patienten, die für keinerlei Chemotherapie geeignet sind, wird ein Einsatz nur nach sorgfältiger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist die PD-L1-Testung mittels eines validierten Tests vor Therapiebeginn essenziell, da Atezolizumab in der Erstlinie nur bei einer PD-L1-Expression von mindestens 5 % zugelassen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Patienten mit geringerer Expression ein verringertes Überleben unter der Monotherapie beobachtet wurde.
Häufig gestellte Fragen
Die Zulassung umfasst Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für Cisplatin ungeeignet sind. Zudem muss der Tumor zwingend eine PD-L1-Expression von mindestens 5 % aufweisen.
Der IQWiG-Bericht kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Die vom Hersteller vorgelegten Daten aus einarmigen Studienvergleichen wurden als methodisch unzureichend eingestuft.
Die empfohlene Dosis beträgt 1200 mg als intravenöse Infusion alle drei Wochen. Eine Dosisreduktion ist laut Fachinformation nicht vorgesehen.
Vorläufige Daten der Studie IMvigor130 zeigten ein verringertes Überleben bei Patienten mit niedriger PD-L1-Expression unter der Monotherapie. Daraufhin schränkte die EU-Kommission die Zulassung auf Tumoren mit einer Expression von mindestens 5 % ein.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A18-88: Atezolizumab (Urothelkarzinom Erstlinientherapie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG A17-51: Atezolizumab (Urothelkarzinom Erstlinie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A17-52: Atezolizumab (Urothelkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A18-89: Pembrolizumab (Urothelkarzinom, Erstlinie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse)
IQWiG A17-50: Atezolizumab (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A19-83: Atezolizumab (NSCLC; Kombination mit Bevacizumab, Carboplatin und Paclitaxel) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen