Abaloparatid: Therapie der postmenopausalen Osteoporose
Hintergrund
Die vorliegende Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2024 untersucht den Wirkstoff Abaloparatid. Dieser wird zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit erhöhtem Frakturrisiko eingesetzt.
Osteoporose erfordert in der Regel eine langfristige medikamentöse Therapie zur Frakturprävention. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die Bewertung verschiedene zweckmäßige Vergleichstherapien festgelegt, darunter Alendronsäure, Denosumab oder Teriparatid.
Ziel des Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Abaloparatid gegenüber diesen etablierten Standardtherapien. Hierfür wurden die vom pharmazeutischen Unternehmer eingereichten Studiendaten methodisch geprüft.
Empfehlungen
Eingereichte Evidenz
Der pharmazeutische Unternehmer reichte für die Bewertung die ACTIVE-Studie ein. Dabei handelt es sich um eine randomisierte Phase-III-Studie, die Abaloparatid mit Teriparatid und Placebo über einen Zeitraum von 18 Monaten vergleicht.
Methodische Mängel
Das IQWiG stuft die vorgelegte Studie als nicht geeignet für die Nutzenbewertung ein. Begründet wird dies mit der zu kurzen Studiendauer.
Laut Bewertung fordert die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) für die Untersuchung medikamentöser Interventionen bei Osteoporose eine Mindestdauer von 24 Monaten. Diese Vorgabe dient der verlässlichen Erhebung von Daten zu Frakturen und Sicherheit.
Eine sachgerechte Studiendauer hätte laut Bericht erreicht werden können, wenn die Beobachtung unter einer adäquaten Folgetherapie fortgesetzt worden wäre. Dies war im Teriparatid-Arm jedoch nicht der Fall.
Ergebnis der Nutzenbewertung
Aufgrund der fehlenden geeigneten Daten formuliert der Bericht folgendes Fazit:
-
Es liegt kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen vor.
-
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
-
Die endgültige Beschlussfassung über den Zusatznutzen obliegt dem G-BA.
Dosierung
Der Bericht zitiert die Fachinformation hinsichtlich der Anwendung von Abaloparatid und vergleicht die Behandlungsdauern mit anderen Wirkstoffen.
| Wirkstoff | Dosierung | Maximale Behandlungsdauer |
|---|---|---|
| Abaloparatid | 80 µg 1-mal täglich subkutan | 18 Monate |
| Teriparatid (Vergleichstherapie) | k.A. im Bericht | 24 Monate |
| Romosozumab (Vergleichstherapie) | k.A. im Bericht | 12 Monate |
Es wird darauf hingewiesen, dass bei unzureichender Aufnahme eine Supplementierung von Kalzium und Vitamin D erfolgen soll.
Kontraindikationen
Der Bericht listet gemäß Fachinformation folgende Kontraindikationen für Abaloparatid auf:
-
Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
-
Schwangerschaft und Stillzeit sowie Frauen im gebärfähigen Alter
-
Vorbestehende Hyperkalzämie und schwere Nierenfunktionsstörung
-
Ungeklärte Erhöhungen der alkalischen Phosphatase im Serum
-
Bekanntes Osteosarkomrisiko, maligne Skeletterkrankungen oder Knochenmetastasen
Zudem wird vor Risiken wie orthostatischer Hypotonie, erhöhter Herzfrequenz und Urolithiasis gewarnt.
💡Praxis-Tipp
Laut den zitierten Fachinformationen kann es nach der Injektion von Abaloparatid zu orthostatischer Hypotonie oder Schwindel kommen. Es wird darauf hingewiesen, dass betroffene Frauen bis zum Abklingen der Symptome keine Fahrzeuge führen oder Maschinen bedienen sollten. Zudem wird bei schweren kardiovaskulären Symptomen ein Therapieabbruch als erforderlich beschrieben.
Häufig gestellte Fragen
Laut dem IQWiG-Bericht beträgt die maximale Behandlungsdauer für Abaloparatid 18 Monate. Im Anschluss wird auf eine mögliche Folgetherapie mit Bisphosphonaten hingewiesen.
Die vorliegende Dossierbewertung kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Abaloparatid gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Grund hierfür ist eine zu kurze Studiendauer der eingereichten Daten.
Der G-BA hat verschiedene Optionen als Vergleichstherapie festgelegt. Dazu gehören unter anderem Alendronsäure, Risedronsäure, Zoledronsäure, Denosumab sowie Teriparatid.
Der Bericht zitiert die Fachinformation, wonach bei unzureichender Kalzium- und Vitamin-D-Aufnahme eine entsprechende Supplementierung erfolgen soll. Eine routinemäßige Kalziumüberwachung bei Frauen ohne Risikofaktoren wird jedoch nicht als zwingend erforderlich beschrieben.
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Quelle: IQWiG A24-41: Abaloparatid (Osteoporose, postmenopausale Frauen) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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