Klimaneutrale Gesundheitssysteme: WHO-Leitlinie 2024
📋Auf einen Blick
- •Der Gesundheitssektor verursacht weltweit etwa 5 % der Treibhausgasemissionen.
- •Einkommensstarke Gesundheitssysteme sollen bis spätestens 2050 Net-Zero-Emissionen erreichen.
- •Als Basisjahr für die Emissionsmessung wird das Jahr 2019 empfohlen, um Pandemie-Effekte auszuschließen.
- •CO2-Kompensationen (Offsets) dürfen erst nach einer tatsächlichen Emissionsreduktion von mindestens 90 % eingesetzt werden.
- •Klimaziele müssen mit dem Ausbau der universellen Gesundheitsversorgung (UHC) vereinbar sein und dürfen die Patientenversorgung nicht gefährden.
Hintergrund
Der Gesundheitssektor ist für etwa 5 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Haupttreiber sind energieintensive Produktionen, Transport, Abfallbehandlung und der direkte Energieverbrauch. Die WHO-Leitlinie zielt darauf ab, Gesundheitssysteme klimaresilient und emissionsarm zu gestalten, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens zu unterstützen.
Dabei gilt das Prinzip der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten": Während einkommensstarke Länder rasch dekarbonisieren müssen, steht bei ressourcenschwächeren Systemen der Ausbau der Gesundheitsversorgung im Vordergrund, wobei der Emissionsanstieg minimiert werden soll.
Zielsetzung und Zeitrahmen
- Langfristiges Ziel: Net-Zero-Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 (für einkommensstarke und hochambitionierte Systeme).
- Interimsziele: Festlegung von Zwischenzielen, mindestens eines für das Jahr 2030 oder früher.
- Basisjahr: Definition eines Basisjahres zur Messung (bevorzugt 2019, um Verzerrungen durch die COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020/2021 auszuschließen).
Checkliste für Dekarbonisierungsziele
Die WHO definiert Kernbereiche für die Etablierung von Klimazielen im Gesundheitswesen:
| Bereich | Anforderung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Öffentliche Verpflichtung | Deklaration der Ziele (z.B. via ATACH) | Fördert Transparenz und Verantwortlichkeit |
| Zieldefinition | Einbezug aller Treibhausgase und Scopes (1-3) | Inklusive Narkosegase, Inhalatoren und Lieferketten |
| Monitoring | Regelmäßige, öffentliche Berichterstattung | Überprüfung der Ziele idealerweise alle 5 Jahre |
| Übergangspläne | Publikation einer Roadmap innerhalb eines Jahres | Muss Strategien, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten klären |
| Gesundheitsversorgung | Integration von Universal Health Coverage (UHC) | Emissionsreduktion darf Patientenversorgung nicht gefährden |
Umgang mit CO2-Kompensationen (Offsets)
Die Leitlinie formuliert strikte Regeln für den Einsatz von CO2-Zertifikaten und Kompensationen, um echtes Handeln zu forcieren:
- Mindestreduktion: Vor dem Einsatz von Offsets müssen die Basisemissionen um mindestens 90 % (ideal >95 % für Scope 1 und 2) reduziert werden.
- Interimsziele: CO2-Zertifikate dürfen nicht zur Erreichung von Zwischenzielen angerechnet werden.
- Vermiedene Emissionen: Sogenannte "avoided emissions" (hypothetische Einsparungen durch alternative Produkte) dürfen auf kein Ziel angerechnet werden.
Nächste Schritte für Gesundheitseinrichtungen
Nach der Zieldeklaration empfiehlt die WHO folgende erste Maßnahmen innerhalb eines Jahres:
| Schritt | Maßnahme |
|---|---|
| 1 | Ernennung eines leitenden Verantwortlichen (Senior Officer) für die Zielerreichung. |
| 2 | Öffentliche Berichterstattung der Treibhausgasemissionen für das definierte Basisjahr. |
| 3 | Entwicklung eines umfassenden Übergangsplans (Transition Plan) mit klaren Verantwortlichkeiten. |
| 4 | Implementierung spezifischer Richtlinien für sofortige, messbare Emissionseinsparungen. |
💡Praxis-Tipp
Fokussieren Sie sich bei der Emissionserfassung nicht nur auf CO2, sondern auch auf hochwirksame Treibhausgase wie volatile Anästhetika und Treibgase in Dosieraerosolen. Verzichten Sie in der kurzfristigen Planung vollständig auf CO2-Kompensationen (Offsets).