VTE-Prophylaxe: Risikostratifizierung und Medikation
Hintergrund
Die Inzidenz venöser Thromboembolien (VTE) ist bei hospitalisierten Patienten ohne Prophylaxe stark erhöht. Da eine beginnende Thrombose klinisch oft inapparent verläuft, ist laut Leitlinie eine generelle, risikoadaptierte Prophylaxe in Risikosituationen indiziert.
Das individuelle VTE-Risiko setzt sich aus expositionellen (z.B. Art und Umfang einer Operation oder eines Traumas) und dispositionellen Faktoren (z.B. Alter, Malignom, frühere VTE, Adipositas) zusammen. Präoperative Laboruntersuchungen wie D-Dimere werden zur Risikostratifizierung gemäß Leitlinie nicht empfohlen.
Auf Basis der Risikofaktoren erfolgt eine Einteilung in ein niedriges, mittleres oder hohes VTE-Risiko. Diese Einstufung bestimmt maßgeblich die Wahl der prophylaktischen Maßnahmen, welche Basismaßnahmen, physikalische und medikamentöse Verfahren umfassen.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist nachdrücklich darauf hin, bei der Anwendung von unfraktioniertem Heparin (UFH) an das Risiko einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie (HIT II) zu denken. Es wird empfohlen, in diesem Fall regelmäßige Thrombozytenkontrollen (zwei- bis dreimal pro Woche) bis zum 14. Tag der Anwendung durchzuführen. Bei der Verwendung von niedermolekularen Heparinen (NMH) kann diese routinemäßige Kontrolle in der Regel entfallen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie soll die medikamentöse VTE-Prophylaxe nach elektivem Hüftgelenkersatz für 28 bis 35 Tage durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Fortführung nach der Entlassung in den ambulanten Bereich.
Die Leitlinie empfiehlt bei immobilisierenden Hartverbänden an der unteren Extremität eine medikamentöse Prophylaxe mit niedermolekularen Heparinen (NMH). Diese sollte bis zur Abnahme des Verbandes bzw. bis zum Erreichen einer ausreichenden Teilbelastung fortgeführt werden.
Bei schwerer Niereninsuffizienz warnt die Leitlinie vor der Kumulationsgefahr von NMH und NOAK. Es wird empfohlen, in diesen Fällen alternativ unfraktioniertes Heparin (UFH) einzusetzen.
Die Leitlinie verweist auf die DGAI-Empfehlungen, wonach bei prophylaktischer NMH-Gabe ein Zeitintervall von mindestens 12 Stunden vor der Punktion eingehalten werden soll. Bei therapeutischer Dosierung oder Niereninsuffizienz verlängern sich diese Intervalle entsprechend.
Gemäß Leitlinie ist nach einem Kaiserschnitt ohne zusätzliche Risikofaktoren keine medikamentöse Prophylaxe erforderlich. Liegen jedoch Risikofaktoren vor, wird eine Prophylaxe mit NMH für bis zu 6 Wochen postpartal empfohlen.
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Quelle: Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE) (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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