G-BA2017

Tivozanib (RCC): Indikation und Leitlinien-Empfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tivozanib (Handelsname Fotivda) durchgeführt. Das Verfahren wurde im April 2018 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Tivozanib wird in der Onkologie zur zielgerichteten Therapie eingesetzt. Das fortgeschrittene Nierenzellkarzinom (NZK) erfordert häufig systemische Behandlungsansätze, wenn eine kurative Operation nicht mehr möglich ist.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des G-BA, welche den Ablauf und die formalen Grundlagen des Bewertungsverfahrens dokumentieren.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert spezifische Einsatzbereiche für Tivozanib bei erwachsenen Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (NZK).

Anwendungsgebiet (Indikation)

Für die Therapie werden laut Fachinformation folgende Kriterien genannt:

  • Einsatz als Erstlinientherapie beim fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom

  • Einsatz bei Krankheitsprogression nach einer vorherigen Cytokin-Therapie

  • Voraussetzung für die Zweitlinientherapie ist, dass zuvor noch keine Behandlung mit VEGFR- und mTOR-Signalweginhibitoren erfolgte

Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Die vorliegenden administrativen Dokumente verweisen für die konkrete Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die separaten Beschlusstexte der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

Ebenso wird das zentrale Ergebnis der Nutzenbewertung, also das genaue Ausmaß des Zusatznutzens, in den verlinkten tragenden Gründen des Beschlusses vom 19.04.2018 definiert. Im Mai 2018 erfolgte zudem ein ergänzender Beschluss zur Änderung der Therapiekosten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Tivozanib in der Zweitlinie nur eingesetzt werden darf, wenn zuvor keine Therapie mit VEGFR- und mTOR-Signalweginhibitoren stattgefunden hat.

Häufig gestellte Fragen

Tivozanib wird laut G-BA bei erwachsenen Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (NZK) angewendet.

Die Therapie ist möglich, wenn es nach einer Cytokin-Therapie zur Progression kam und noch keine Behandlung mit VEGFR- oder mTOR-Inhibitoren erfolgte.

Das Ausmaß des Zusatznutzens sowie die zweckmäßige Vergleichstherapie sind in den tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses vom April 2018 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tivozanib (Nierenzellkarzinom) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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