Hirnnervenuntersuchung: StatPearls Leitlinie
Hintergrund
Die StatPearls-Zusammenfassung beschreibt die funktionelle Beurteilung der Hirnnerven als integralen Bestandteil der allgemeinen neurologischen Untersuchung. Sie dient primär der Identifikation und Lokalisation neurologischer Pathologien im Gehirn oder Hirnstamm.
Laut Quelle ist die Testung besonders wichtig für die kontinuierliche Überwachung von bewusstlosen Patienten oder bei Neurotraumata. Veränderungen im Untersuchungsbefund können auf eine Verschlechterung des Zustands oder auf akute Raumforderungen hinweisen.
Die Untersuchung erfordert nur minimale Ausrüstung und kann schnell im klinischen oder präklinischen Umfeld durchgeführt werden. Auffälligkeiten in der initialen Testung können die Indikation für weiterführende Diagnostik wie evozierte Potenziale oder Bildgebung stellen.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernaspekte zur Untersuchung der Hirnnerven:
Indikationen
Es wird eine Testung bei neurologischen Symptomen wie Kopfschmerzen, Krampfanfällen sowie motorischen oder sensorischen Störungen empfohlen. Weitere Indikationen umfassen Schädel-Hirn-Traumata, intrakranielle Blutungen, Schlaganfälle und die Hirntoddiagnostik.
Übersicht der Hirnnervenfunktionen
Die Leitlinie beschreibt die primären Funktionen und Testmethoden der einzelnen Hirnnerven:
| Hirnnerv | Primäre Funktion | Klinische Testung |
|---|---|---|
| I (Olfactorius) | Geruchssinn | Seitengetrennte Identifikation von Gerüchen |
| II (Opticus) | Sehsinn | Visus, Gesichtsfeld, Pupillenreflex |
| III, IV, VI (Augenmuskelnerven) | Augenmotorik | H-Test, Pupillenreaktion (III) |
| V (Trigeminus) | Gesichtssensibilität, Kauen | Berührungstest, Kornealreflex, Kieferschluss |
| VII (Facialis) | Mimik, Geschmack | Gesichtssymmetrie, Lächeln, Geschmackstest |
| VIII (Vestibulocochlearis) | Hören, Gleichgewicht | Flüster-Test, Rinne/Weber, Dix-Hallpike |
| IX, X (Glossopharyngeus, Vagus) | Schlucken, Würgereflex | Gaumensegelhebung, Würgereflex |
| XI (Accessorius) | Kopfdrehung, Schulterhebung | Kopfdrehung/Schulterheben gegen Widerstand |
| XII (Hypoglossus) | Zungenmotorik | Zunge herausstrecken |
Testung der sensorischen Hirnnerven (I, II, VIII)
Für den Nervus olfactorius (I) wird die seitengetrennte Identifikation bekannter Gerüche (z.B. Kaffee) bei geschlossenen Augen empfohlen.
Die Beurteilung des Nervus opticus (II) umfasst gemäß Leitlinie die Prüfung von Visus, Gesichtsfeld, Pupillenreflexen und eine Fundoskopie.
Zur Testung des Nervus vestibulocochlearis (VIII) wird ein orientierender Hörtest durch Fingerreiben oder Flüstern empfohlen. Bei Verdacht auf Hörverlust wird die Durchführung der Rinne- und Weber-Tests zur Differenzierung herangezogen.
Testung der Augenmotorik (III, IV, VI)
Die Nerven III, IV und VI werden gemeinsam durch das Verfolgen eines Objekts in einer H-Form getestet.
Es wird empfohlen, dabei auf Nystagmus, Augenabweichungen oder abnormale Kopfhaltungen zu achten. Die parasympathische Funktion des Nervus oculomotorius wird über den Pupillenlichtreflex beurteilt.
Testung von Gesicht und Mundraum (V, VII, IX, X, XII)
Die Leitlinie empfiehlt folgende Untersuchungsschritte:
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Nervus trigeminus (V): Prüfung der Sensibilität in allen drei Gesichtsbereichen, Auslösen des Kornealreflexes und Beurteilung der Kaumuskulatur.
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Nervus facialis (VII): Beobachtung der Gesichtssymmetrie bei mimischen Bewegungen (Lächeln, Stirnrunzeln) sowie Geschmackstestung am vorderen Zungendrittel.
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Nervus glossopharyngeus (IX) und Nervus vagus (X): Beurteilung der Gaumensegelelevation beim "Aah"-Sagen und Auslösen des Würgereflexes.
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Nervus hypoglossus (XII): Beobachtung der herausgestreckten Zunge auf Abweichungen, Atrophien oder Faszikulationen.
Testung der Hals- und Nackenmuskulatur (XI)
Die Leitlinie beschreibt die Testung des Nervus accessorius (XI) durch die Beurteilung des Musculus sternocleidomastoideus. Hierbei erfolgt eine Kopfdrehung gegen den Widerstand des Untersuchers.
Zusätzlich wird die Beurteilung des Musculus trapezius durch Schulterheben gegen Widerstand empfohlen.
Kontraindikationen
Laut StatPearls gelten schwere Gesichtstraumata oder exzessive Schwellungen als relative Kontraindikationen, da sie eine vollständige und korrekte Testung behindern können.
Bei Verletzungen der oberen Halswirbelsäule oder einem entsprechenden klinischen Verdacht wird explizit vor der Testung des vestibulo-okulären Reflexes gewarnt.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie betont, dass bei komatösen Patienten die Beurteilung der Hirnnerven besonders prognostisch relevant ist. Es wird hervorgehoben, dass ein verminderter oder fehlender Pupillenreflex ein starker Indikator für einen erhöhten intrakraniellen Druck, ein sekundäres Hirntrauma oder eine Einklemmung sein kann.
Häufig gestellte Fragen
Laut StatPearls wird der Patient gebeten, die Augen zu schließen und ein Nasenloch zuzuhalten. Anschließend wird ein bekannter Geruch wie Kaffee oder Seife in einem Abstand von unter 30 cm präsentiert, ohne das Gesicht zu berühren oder akustische Hinweise zu geben.
Die Leitlinie beschreibt, dass bei einer zentralen Läsion (Upper Motor Neuron) die Stirnmuskulatur und der Lidschluss aufgrund der bilateralen Innervation ausgespart bleiben. Bei einer peripheren Läsion (Lower Motor Neuron) ist die gesamte ipsilaterale Gesichtshälfte inklusive der Stirn betroffen.
Es wird die Durchführung der Rinne- und Weber-Tests mit einer 512-Hertz-Stimmgabel empfohlen. Ein negativer Rinne-Test, bei dem die Knochenleitung besser als die Luftleitung ist, spricht für einen konduktiven Hörverlust auf dem betroffenen Ohr.
Gemäß der Quelle können bei Bewusstlosigkeit vor allem die Nerven II und III über den Pupillenreflex sowie der Nervus trigeminus (V) über den Kornealreflex beurteilt werden. Zudem wird die Testung des vestibulo-okulären Reflexes (VIII) und des Würgereflexes (IX, X) beschrieben.
Eine Abweichung der herausgestreckten Zunge weist auf eine Läsion des Nervus hypoglossus hin. Bei einer peripheren Läsion weicht die Zunge zur kranken Seite ab und zeigt oft begleitende Atrophien oder Faszikulationen.
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Quelle: StatPearls: Cranial Nerve Testing (StatPearls, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.