Selbstverletzendes Verhalten: Diagnostik und Therapie
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG225 befasst sich mit der Beurteilung, Behandlung und Prävention von selbstverletzendem Verhalten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Selbstverletzung wird hierbei als absichtliche Selbstvergiftung oder -verletzung definiert, unabhängig vom offensichtlichen Zweck der Handlung.
Repetitive, stereotype selbstverletzende Verhaltensweisen (wie Kopfschlagen) sind von dieser Leitlinie ausgeschlossen. Die Empfehlungen richten sich an Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen sowie an Personal in Bildungseinrichtungen und im Justizvollzug.
Ein zentraler Aspekt der Leitlinie ist die Abkehr von standardisierten Risikobewertungsinstrumenten zur Vorhersage zukünftiger Ereignisse. Stattdessen wird ein personenzentrierter Ansatz fokussiert, der die individuellen Bedürfnisse und die Sicherheit in den Vordergrund stellt.
Empfehlungen
Die NICE-Leitlinie NG225 formuliert folgende Kernempfehlungen für den Umgang mit selbstverletzendem Verhalten:
Psychosoziale Beurteilung
Laut Leitlinie sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach einer Selbstverletzung eine psychosoziale Beurteilung durch eine psychiatrische Fachkraft erfolgen. Diese darf nicht verzögert werden, bis die medizinische Behandlung abgeschlossen ist.
Es wird empfohlen, die Beurteilung in einem privaten, dafür vorgesehenen Bereich durchzuführen. Dabei sollten die individuellen Gründe für die Selbstverletzung sowie historische, aktuelle und zukünftige Faktoren exploriert werden.
Risikobewertung
Die Leitlinie rät ausdrücklich davon ab, Risikobewertungsinstrumente oder -skalen zu verwenden, um zukünftige Suizide oder wiederholte Selbstverletzungen vorherzusagen.
Ebenso wird davor gewarnt, eine globale Risikostratifizierung (in niedrig, mittel oder hoch) zu nutzen, um über Behandlungsangebote oder Entlassungen zu entscheiden. Stattdessen sollte bei jeder psychosozialen Beurteilung eine individuelle Risikoformulierung erfolgen.
Psychologische Interventionen
Als spezifische Interventionen empfiehlt die Leitlinie:
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Für Erwachsene: Eine strukturierte, personenzentrierte, kognitiv-verhaltenstherapeutisch (CBT) fundierte psychologische Intervention (in der Regel 4 bis 10 Sitzungen).
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Für Kinder und Jugendliche mit erheblicher emotionaler Dysregulation und häufigen Episoden: Eine an Jugendliche angepasste dialektisch-behaviorale Therapie (DBT-A).
Es wird betont, dass medikamentöse Behandlungen nicht als spezifische Intervention zur Reduktion von selbstverletzendem Verhalten angeboten werden sollen.
Nachsorge und Sicherheitsplanung
Es wird empfohlen, in Partnerschaft mit der betroffenen Person einen Sicherheitsplan zu entwickeln. Dieser sollte Auslöser, Bewältigungsstrategien und soziale Kontakte zur Ablenkung umfassen.
Bei fortbestehenden Sicherheitsbedenken empfiehlt die Leitlinie, dass die initiale Nachsorge innerhalb von 48 Stunden nach der psychosozialen Beurteilung stattfindet.
Kontraindikationen
Die Leitlinie nennt spezifische Praktiken, die vermieden werden sollen:
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Die Verwendung von mechanischen Fixierungen in Notaufnahmen, um Selbstverletzungen oder das Verlassen der Notaufnahme zu verhindern.
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Der Einsatz von aversiven Behandlungen, strafenden Ansätzen oder strafrechtlichen Maßnahmen als Intervention bei häufigen Selbstverletzungsepisoden.
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Der Einsatz von ungeschultem Personal (z. B. Sicherheitspersonal) für die klinische Überwachung von Personen, die sich selbst verletzt haben.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Praxis-Hinweis der Leitlinie ist der strikte Verzicht auf standardisierte Risikoskalen (Niedrig/Mittel/Hoch) zur Vorhersage von Suizidalität oder zur Steuerung von Behandlungsangeboten. Laut Leitlinie führen diese Instrumente zu ungenauen Vorhersagen und bergen die Gefahr, dass Personen notwendige Hilfen verwehrt werden. Stattdessen wird bei jeder Person eine individuelle, bedürfnisorientierte Risikoformulierung im Rahmen der psychosozialen Beurteilung empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt, medikamentöse Behandlungen nicht als spezifische Intervention zur Reduktion von selbstverletzendem Verhalten anzubieten. Medikamente sollten nur zur Behandlung von Begleiterkrankungen wie Depressionen gemäß den jeweiligen Leitlinien eingesetzt werden.
Laut Leitlinie sollte die initiale Nachsorge innerhalb von 48 Stunden nach der psychosozialen Beurteilung stattfinden, sofern fortbestehende Sicherheitsbedenken bestehen. Dies soll durch das zuständige Behandlungsteam oder den Hausarzt erfolgen.
Die Leitlinie rät strikt davon ab, Risikobewertungsinstrumente oder globale Risikostratifizierungen zur Vorhersage von Suiziden zu nutzen. Diese Instrumente sollen auch nicht darüber entscheiden, wer eine Behandlung erhält oder entlassen wird.
Für Erwachsene wird eine strukturierte, personenzentrierte psychologische Intervention empfohlen, die auf der kognitiven Verhaltenstherapie (CBT) basiert. Diese sollte so früh wie möglich beginnen und umfasst typischerweise 4 bis 10 Sitzungen.
Es wird empfohlen, Atem- oder Blutalkoholspiegel nicht zu nutzen, um eine psychosoziale Beurteilung zu verzögern. Wenn die Person aufgrund von Intoxikation nicht teilnehmen kann, sollten regelmäßige Überprüfungen stattfinden, um die Beurteilung so bald wie möglich durchzuführen.
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Quelle: NICE NG225: Self-harm: assessment, management and preventing recurrence (NICE, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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