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Revlimid (Lenalidomid): Thromboembolien - Rote-Hand-Brief

Diese Leitlinie stammt aus 2010 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2010)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Rote-Hand-Brief des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2010 warnt vor schwerwiegenden Nebenwirkungen unter der Therapie mit Revlimid (Lenalidomid).

Lenalidomid ist ein immunmodulatorischer Wirkstoff, der in der Onkologie primär zur Behandlung hämatologischer Systemerkrankungen wie dem Multiplen Myelom eingesetzt wird.

Die Sicherheitsinformation fokussiert sich auf das Risiko für venöse und arterielle thromboembolische Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Einnahme des Medikaments beobachtet wurden.

Diese Zusammenfassung basiert auf der Kurzinformation des Rote-Hand-Briefs.

Empfehlungen

Der Rote-Hand-Brief formuliert folgende zentrale Sicherheitswarnung:

Thromboembolisches Risiko

  • Laut BfArM besteht im Zusammenhang mit der Anwendung von Revlimid (Lenalidomid) ein signifikantes Risiko für venöse thromboembolische Ereignisse.

  • Ebenso wird vor dem Auftreten von arteriellen thromboembolischen Ereignissen unter der Therapie gewarnt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese sicherheitsrelevanten Informationen bei der Verordnung und der klinischen Überwachung der Therapie zwingend zu berücksichtigen sind.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Therapie mit Lenalidomid wird eine erhöhte klinische Wachsamkeit hinsichtlich erster Anzeichen einer venösen oder arteriellen Thromboembolie empfohlen. Es ist ratsam, Betroffene frühzeitig über entsprechende Warnsymptome wie plötzliche Atemnot, Brustschmerzen oder einseitige Beinschwellungen aufzuklären.

Häufig gestellte Fragen

Der Rote-Hand-Brief warnt vor dem Auftreten von venösen und arteriellen thromboembolischen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Medikament.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat diese sicherheitsrelevanten Informationen im Dezember 2010 veröffentlicht.

Laut der Sicherheitsinformation handelt es sich sowohl um venöse Thromboembolien (wie tiefe Venenthrombosen oder Lungenembolien) als auch um arterielle thromboembolische Ereignisse (wie Myokardinfarkte oder Schlaganfälle).

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Quelle: Rote-Hand-Brief zu Revlimid® (Lenalidomid): Auftreten von venösen und arteriellen thromboembolischen Ereignissen (BfArM, 2010). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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