NICEA2024Psychiatrie

Psychische Störungen im Vollzug: Diagnostik & Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: NICE (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Psychische Erkrankungen sind bei Personen im Kontakt mit dem Strafvollzugssystem sehr häufig. Die Prävalenz reicht von 39 % in Polizeigewahrsam bis zu 90 % in Gefängnissen.

Bestimmte Störungsbilder wie Persönlichkeitsstörungen und Psychosen treten in dieser Population deutlich häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung. Zudem sind bestimmte Gruppen, wie Frauen oder ältere Menschen über 50 Jahre, überrepräsentiert.

Die Leitlinie adressiert die Erkennung, Beurteilung und Behandlung dieser psychischen Probleme. Sie umfasst den gesamten Prozess von der polizeilichen Ingewahrsamnahme bis hin zur Entlassung und Bewährung.

Empfehlungen

Die NICE-Leitlinie NG66 formuliert folgende Kernempfehlungen für die Betreuung im Strafvollzug:

Initiale Gesundheitsbeurteilung

Bei der Aufnahme in den Strafvollzug wird eine sofortige, kombinierte körperliche und psychische Gesundheitsbeurteilung empfohlen. Diese sollte vor der Zuweisung einer Zelle durch medizinisches Fachpersonal erfolgen.

Die Leitlinie rät zur systematischen Erfassung folgender Bereiche:

  • Vorbestehende körperliche und psychische Erkrankungen

  • Aktuelle Medikation und Notwendigkeit der Fortführung

  • Alkohol- und Substanzkonsum (inklusive Entzugsrisiko)

  • Risiko für Selbstverletzung und Suizid

Weiterführende Diagnostik und Screening

Für das Screening auf psychische Probleme wird die Nutzung validierter Instrumente wie des Correctional Mental Health Screen (CMHS) empfohlen. Bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte sollte eine fachärztliche Beurteilung erfolgen.

Screening-ToolZielgruppeCut-off-Wert für weitere Diagnostik
CMHS-MMänner≥ 6 Punkte
CMHS-WFrauen≥ 4 Punkte

Risikobewertung und Management

Es wird empfohlen, bei jedem Verdacht auf ein psychisches Problem eine umfassende Risikobewertung durchzuführen. Diese sollte das Risiko für Selbstverletzung, Suizid, Selbstvernachlässigung sowie das Risiko für andere umfassen.

Die Leitlinie betont die Notwendigkeit eines individualisierten Risikomanagementplans. Dieser sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Risikolevel angepasst werden.

Psychologische und pharmakologische Therapie

Bei der Planung psychologischer Interventionen sollte berücksichtigt werden, dass Begleiterkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen die Wirksamkeit beeinflussen können. Personen mit Persönlichkeitsstörungen dürfen laut Leitlinie nicht pauschal von Behandlungsangeboten ausgeschlossen werden.

Für die pharmakologische Therapie wird eine strenge Überprüfung von Medikamenten zur Behandlung von Schlafstörungen und chronischen Schmerzen empfohlen. Hierbei soll das Risiko für Missbrauch oder Weitergabe der Medikamente evaluiert werden.

Kontraindikationen

Die Leitlinie warnt davor, Personen mit Persönlichkeitsstörungen aufgrund ihrer Diagnose von Gesundheits- oder Sozialdiensten auszuschließen. Zudem wird auf das hohe Risiko der Weitergabe oder des Missbrauchs von Medikamenten (insbesondere bei Schlaf- und Schmerzmitteln) im Strafvollzug hingewiesen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont die Wichtigkeit einer lückenlosen Kontinuität der Medikamentenversorgung bei der Verlegung von Personen zwischen verschiedenen Einrichtungen des Strafvollzugs. Es wird dringend empfohlen, insbesondere bei Schlafmitteln und Analgetika das Risiko für Medikamentenmissbrauch und illegale Weitergabe kritisch zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt den Einsatz des Correctional Mental Health Screen (CMHS-M für Männer, CMHS-W für Frauen). Bei Auffälligkeiten oder Erreichen der Cut-off-Werte sollte eine Überweisung an entsprechend geschultes Fachpersonal erfolgen.

Eine sofortige ärztliche Vorstellung wird empfohlen, wenn akute Entzugssymptome vorliegen oder mehr als 15 Einheiten Alkohol täglich konsumiert wurden. Auch bei akuter Suizidalität oder schweren Verletzungen ist laut Leitlinie ein sofortiges Handeln erforderlich.

Es wird empfohlen, bei der Aufnahme eine genaue Medikamentenanamnese durchzuführen und die nahtlose Weiterversorgung sicherzustellen. Gleichzeitig rät die Leitlinie dazu, das Risiko für die missbräuchliche Verwendung von Medikamenten, die der Gefangene selbst aufbewahrt, stets zu evaluieren.

Die Leitlinie empfiehlt den Einsatz von Kontingenzmanagement, um den Drogenkonsum zu reduzieren und die Therapietreue zu fördern. Bei längeren Haftstrafen von mindestens 18 Monaten sollte die Überweisung in eine therapeutische Gemeinschaft erwogen werden.

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Quelle: NG66: Mental health of adults in contact with the criminal justice system (NICE, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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