Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Interventionen

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: WHO (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Psychische Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Erkrankungen, sondern ein Zustand des mentalen Wohlbefindens. Die WHO-Leitlinie betont, dass Arbeit ein wesentlicher sozialer Determinant für die psychische Gesundheit ist. Sinnvolle Arbeit wirkt protektiv, während schlechte Arbeitsbedingungen bestehende psychische Probleme verschärfen können.

Weltweit leiden schätzungsweise 15 % der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter an einer psychischen Erkrankung. Dies führt zu erheblichen Auswirkungen auf die kognitive und emotionale Leistungsfähigkeit sowie zu massiven wirtschaftlichen Verlusten durch Präsentismus und Absentismus.

Die Leitlinie zielt darauf ab, evidenzbasierte Interventionen zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention von Erkrankungen im Arbeitsumfeld zu implementieren. Dabei werden sowohl universelle Ansätze für alle Beschäftigten als auch spezifische Maßnahmen für Risikogruppen fokussiert.

Empfehlungen

Organisatorische Interventionen

Laut Leitlinie können universelle organisatorische Interventionen zur Reduktion psychosozialer Risikofaktoren erwogen werden (bedingte Empfehlung). Für Beschäftigte im Gesundheits- und Rettungswesen wird eine Anpassung von Arbeitsbelastung und Dienstplänen empfohlen.

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen formuliert die Leitlinie folgende Kernempfehlungen:

  • Angemessene Arbeitsplatzanpassungen sollen gemäß internationalen Menschenrechtsprinzipien umgesetzt werden (starke Empfehlung).

  • Die Maßnahmen sollen personenzentriert und an die individuellen Bedürfnisse angepasst sein.

  • Eine Stigmatisierung der Betroffenen muss durch proaktive organisatorische Maßnahmen verhindert werden.

Schulungen für Führungskräfte und Beschäftigte

Es wird empfohlen, Führungskräfte im Bereich der psychischen Gesundheit zu schulen (starke Empfehlung, moderate Evidenz). Dies soll das Wissen verbessern und stigmatisierende Einstellungen abbauen.

Für die Beschäftigten selbst nennt die Leitlinie folgende Ansätze:

  • Schulungen zur Förderung der Gesundheitskompetenz können angeboten werden (bedingte Empfehlung).

  • Diese zielen darauf ab, das Wissen zu verbessern und Stigmatisierung am Arbeitsplatz zu reduzieren.

  • Die Schulungen befähigen Beschäftigte jedoch nicht dazu, als therapeutische Behandler zu agieren.

Individuelle Interventionen

Die Leitlinie empfiehlt universell angebotene psychosoziale Interventionen zum Stressmanagement, wie achtsamkeitsbasierte oder kognitiv-verhaltenstherapeutische Ansätze (bedingte Empfehlung).

Bei Beschäftigten mit emotionaler Belastung können laut Leitlinie folgende Maßnahmen erwogen werden:

  • Psychosoziale Interventionen zur Reduktion der Symptomlast (bedingte Empfehlung).

  • Möglichkeiten für freizeitbasierte körperliche Aktivitäten wie Aerobic oder Krafttraining.

  • Die Interventionen sollen flexibel und kontinuierlich zugänglich gemacht werden.

Rückkehr an den Arbeitsplatz und berufliche Eingliederung

Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen wird eine Kombination aus arbeitsgerichteter und klinischer Versorgung empfohlen (bedingte Empfehlung, niedrige Evidenz).

Für die berufliche Eingliederung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen betont die Leitlinie:

  • Recovery-orientierte Strategien wie "Supported Employment" sollen zur Verfügung gestellt werden (starke Empfehlung).

  • Eine sektorübergreifende Koordination zwischen Gesundheitswesen und Arbeitgebern ist essenziell.

  • Betroffene Personen sollen aktiv in die Gestaltung dieser Programme einbezogen werden.

Screening-Programme

Die Leitlinie spricht keine Empfehlung für oder gegen routinemäßige Screening-Programme während der Beschäftigung aus. Es ist laut Evidenzlage unklar, ob der potenzielle Nutzen die möglichen Risiken überwiegt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt ausdrücklich vor dem Einsatz von psychologischem Debriefing nach potenziell traumatischen Ereignissen. Es wird betont, dass diese Maßnahme nicht angewendet werden sollte, um das Risiko für posttraumatische Belastungsstörungen oder depressive Symptome zu senken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Screening-Programme am Arbeitsplatz ohne gesicherte klinische Nachsorge schädlich sein können.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird eine Kombination aus arbeitsgerichteter Betreuung und evidenzbasierter klinischer Versorgung empfohlen. Alternativ kann auch eine rein klinische Versorgung erwogen werden, um Krankheitstage zu reduzieren.

Es wird eine Schulung von Führungskräften stark empfohlen, um deren Wissen und Verhalten bezüglich psychischer Gesundheit zu verbessern. Die Leitlinie betont, dass Führungskräfte dadurch jedoch nicht zu therapeutischen Behandlern werden sollen.

Die Leitlinie gibt keine Empfehlung für oder gegen Screening-Programme während der Beschäftigung ab. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verhältnis von Nutzen zu potenziellen Schäden wie Stigmatisierung derzeit unklar ist.

Bei emotionaler Belastung werden psychosoziale Interventionen wie kognitive Verhaltenstherapie oder Problemlösetraining empfohlen. Zudem wird laut Leitlinie der Zugang zu freizeitbasierten körperlichen Aktivitäten wie Kraft- oder Ausdauertraining befürwortet.

Die Leitlinie empfiehlt dringend die Umsetzung angemessener Arbeitsplatzanpassungen gemäß internationalen Menschenrechtsprinzipien. Für die berufliche Eingliederung wird der Einsatz von Recovery-orientierten Strategien wie "Supported Employment" empfohlen.

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Quelle: WHO Guidelines on Mental Health at Work (WHO, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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