Pertuzumab: Therapie bei HER2-positivem Mammakarzinom
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A13-10 aus dem Jahr 2013 bewertet den Zusatznutzen von Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs.
Es werden zwei Indikationen unterschieden: der metastasierte Brustkrebs sowie der lokal rezidivierende, inoperable Brustkrebs. Voraussetzung für die Behandlung ist, dass zuvor keine anti-HER2-Therapie oder Chemotherapie zur Behandlung der metastasierten Erkrankung erfolgte.
Die Bewertung basiert maßgeblich auf der randomisierten, kontrollierten CLEOPATRA-Studie. In dieser wurde die Dreifachkombination mit einer Therapie aus Placebo, Trastuzumab und Docetaxel verglichen.
Empfehlungen
Die Nutzenbewertung differenziert den Zusatznutzen anhand der Metastasierungsform und der Indikation.
Viszerale Metastasierung
Für Patienten mit HER2-positivem metastasiertem Brustkrebs und viszeraler Metastasierung (Befall von inneren Organen wie Lunge oder Leber) zeigt der Bericht einen Überlebensvorteil.
Laut Bewertung ergibt sich folgende Einstufung:
-
Es besteht ein Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen hinsichtlich des Gesamtüberlebens.
-
Die Effektgröße unterschreitet die Grenze für ein erhebliches Ausmaß klar, jedoch verbleibt eine Unsicherheit bezüglich möglicher Schäden.
-
Ein größerer Schaden durch die Therapie kann nicht ausgeschlossen werden.
Nicht viszerale Metastasierung
Bei Patienten mit nicht viszeraler Metastasierung (z. B. Befall von Knochen, Lymphknoten oder Haut) konnte kein Überlebensvorteil festgestellt werden.
Für diese Subgruppe gilt:
-
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
-
Auch hier lassen sich größere Schäden durch die Therapie nicht sicher ausschließen.
Lokal rezidivierender Brustkrebs
Für die Teilpopulation mit HER2-positivem lokal rezidivierendem, inoperablem Brustkrebs lagen keine verwertbaren Daten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Strahlentherapie) vor.
Daraus resultiert folgende Bewertung:
-
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
-
Die in der Studie eingesetzte Vergleichstherapie entsprach nicht den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Nebenwirkungen und Lebensqualität
Der Bericht weist auf methodische Einschränkungen bei der Erfassung von Nebenwirkungen und der Lebensqualität hin.
Folgende Aspekte werden hervorgehoben:
-
Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität und Morbidität lagen keine verwertbaren Daten vor.
-
Die Auswertung der unerwünschten Ereignisse ist durch unterschiedliche Beobachtungszeiten (18,5 vs. 12,4 Monate) verzerrt.
-
Ein möglicher größerer Schaden durch Pertuzumab, insbesondere bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, ist möglich, aber nicht abschließend bewertbar.
Dosierung
Der Bericht zitiert die in der CLEOPATRA-Studie angewendeten Dosierungen gemäß dem damaligen Zulassungsstatus.
| Wirkstoff | Startdosis | Erhaltungsdosis | Intervall |
|---|---|---|---|
| Pertuzumab | 840 mg/kg i.v. | 420 mg/kg i.v. | alle 3 Wochen |
| Trastuzumab | 8 mg/kg i.v. | 6 mg/kg i.v. | alle 3 Wochen |
| Docetaxel | 75 mg/m2 i.v. | 75 mg/m2 i.v. (Erhöhung auf 100 mg/m2 möglich) | alle 3 Wochen (mind. 6 Zyklen) |
Kontraindikationen
Der Quelltext enthält keine spezifischen Angaben zu Kontraindikationen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei einer nicht tolerierbaren Toxizität von Docetaxel dessen Gabe unterbrochen werden konnte, während die Therapie mit Pertuzumab und Trastuzumab fortgeführt wurde.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht verdeutlicht, dass der Zusatznutzen von Pertuzumab stark von der Art der Metastasierung abhängt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Überlebensvorteil nur bei Vorliegen einer viszeralen Metastasierung belegt ist. Bei der Interpretation von Nebenwirkungsraten in Zulassungsstudien wird eine kritische Prüfung empfohlen, da unterschiedlich lange Beobachtungszeiten die Ergebnisse zuungunsten der länger behandelten Gruppe verzerren können.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung gibt es einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen beim Gesamtüberleben. Dies gilt für Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs und Befall innerer Organe.
Nein, für Patienten mit nicht viszeraler Metastasierung (z. B. Knochen oder Lymphknoten) ist ein Zusatznutzen nicht belegt. In dieser Subgruppe zeigte sich in der Studie kein Überlebensvorteil.
Gemäß den im Bericht zitierten Studiendaten erfolgt die Gabe intravenös alle drei Wochen. Die Startdosis wird mit 840 mg/kg angegeben, gefolgt von einer Erhaltungsdosis von 420 mg/kg.
Die Beobachtungsdauer in der Pertuzumab-Gruppe war mit durchschnittlich 18,5 Monaten deutlich länger als in der Vergleichsgruppe (12,4 Monate). Diese Verzerrung lässt keine sicheren Schlüsse zu, schließt aber einen größeren Schaden nicht aus.
Für diese Indikation ist ein Zusatznutzen laut Bericht nicht belegt. Es fehlten geeignete Studiendaten, die Pertuzumab mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Strahlentherapie) vergleichen.
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Quelle: IQWiG A13-10: Pertuzumab - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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