IQWiG2018Neurologie

Perampanel: Indikation und klinischer Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Perampanel gemäß § 35a SGB V. Der Wirkstoff wird als Zusatztherapie bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen eingesetzt.

Die Zielgruppe umfasst Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie. Die Bewertung vergleicht das Medikament mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Als Vergleichstherapie ist eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie vorgesehen. Hierfür kommen die Wirkstoffe Lamotrigin, Levetiracetam, Valproinsäure, Topiramat oder Clobazam infrage.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Nutzenbewertung:

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Laut Bewertung muss die Vergleichstherapie patientenindividuell optimiert werden. Der G-BA nennt hierfür folgende mögliche Wirkstoffe:

  • Lamotrigin

  • Levetiracetam

  • Valproinsäure (mit Einschränkungen bei Frauen im gebärfähigen Alter)

  • Topiramat

  • Clobazam

Bewertung der vorgelegten Evidenz

Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegte Studie 332 wird im Bericht als ungeeignet eingestuft. In der Kontrollgruppe wurde lediglich Placebo zu einer bestehenden, unzureichenden Basistherapie gegeben.

Eine individuelle Therapieoptimierung mit den vom G-BA geforderten Wirkstoffen fand laut Bericht nicht statt. Somit wurde die zweckmäßige Vergleichstherapie methodisch nicht umgesetzt.

Fazit zum Zusatznutzen

Aufgrund der fehlenden relevanten Studiendaten formuliert der Bericht ein klares Ergebnis. Für Perampanel in der untersuchten Indikation ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

Dosierung

Der Bericht nennt folgende Dosierungsangaben basierend auf den eingeschlossenen Studien und Fachinformationen:

WirkstoffDosierungAnmerkung
Perampanel2 mg/TagStartdosis in der Titrationsphase
Perampanelbis zu 8 mg/TagErhaltungsdosis laut eingeschlossener Studie 332
Perampanel2 bis 12 mg/TagMöglicher Dosisbereich laut Fachinformation
Topiramatmaximal 600 mg/TagMaximale Tagesdosis laut Kostenberechnung

Kontraindikationen

Der Bericht listet basierend auf der Fachinformation folgende Gegenanzeigen auf:

  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder sonstige Bestandteile

  • Seltene hereditäre Galactose-Intoleranz

  • Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption

Zudem wird auf besondere Warnhinweise aufmerksam gemacht. Diese umfassen unter anderem:

  • Suizidgedanken und Aggression

  • Erhöhtes Sturzrisiko

  • Wechselwirkungen mit oralen Kontrazeptiva und CYP-3A-induzierenden Antiepileptika

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht ist bei unzureichender Anfallskontrolle unter einer bestehenden Basistherapie eine individuelle Therapieoptimierung essenziell. Es wird betont, dass das bloße Beibehalten einer erfolglosen Basistherapie ergänzt durch Placebo nicht dem medizinischen Standard einer zweckmäßigen Vergleichstherapie entspricht.

Häufig gestellte Fragen

Laut Bericht ist der Wirkstoff als Zusatztherapie bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen indiziert. Dies gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie.

Der G-BA benennt Lamotrigin, Levetiracetam, Valproinsäure, Topiramat oder Clobazam als Vergleichstherapie. Die Auswahl soll patientenindividuell durch den behandelnden Arzt erfolgen.

Die vorgelegte Studie verglich das Medikament lediglich mit Placebo als Zusatz zu einer unveränderten Basistherapie. Laut Bewertung wurde damit die geforderte patientenindividuelle Therapieoptimierung im Kontrollarm nicht umgesetzt.

Der Bericht weist darauf hin, dass Valproinsäure bei weiblichen Jugendlichen ab 12 Jahren und Frauen im gebärfähigen Alter nicht infrage kommt. Grund hierfür ist die bekannte Teratogenität des Wirkstoffs.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: IQWiG A17-61: Perampanel (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.