Päd. Onkologie & Hämatologie: Strukturvoraussetzungen
Hintergrund
Kinder und Jugendliche mit onkologischen und hämatologischen Erkrankungen haben besondere medizinische, pflegerische und psychosoziale Bedürfnisse. Die AWMF-Leitlinie definiert die strukturellen Voraussetzungen für eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Behandlung in diesem Bereich.
Ziel der Versorgung ist die bestmögliche Heilung unter Vermeidung von kurz- oder langfristigen Folgen sowie die Förderung der sozialen Teilhabe. Bei chronischen oder palliativen Verläufen steht die Minderung der Krankheitslast im Vordergrund.
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Zentralisierung der Versorgung in spezialisierten kinderonkologischen Zentren erforderlich. Diese Einrichtungen müssen hohe Anforderungen an Infrastruktur, Personal und Prozessqualität erfüllen, um eine leitliniengerechte Diagnostik und Therapie zu gewährleisten.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Aspekt der Leitlinie ist die strikte Anbindung an Referenzstrukturen und Studiennetzwerke. Es wird nachdrücklich empfohlen, Biopsien pädiatrischer Malignome immer zur Referenzbegutachtung an spezifisch ausgewiesene Pathologen zu senden, auch wenn lokal bereits eine Diagnose gestellt wurde. Zudem betont die Leitlinie, dass die Teilnahme an GPOH-Studien in der Erstlinientherapie grundsätzlich Vorrang vor anderen Studien oder Registern hat.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie fordert einen verpflichtenden, eigenständigen Rufdienst für die Kinderonkologie. Dieser muss durch einen Facharzt mit entsprechendem Schwerpunkt oder zumindest durch einen fortgeschrittenen Weiterbildungsassistenten in diesem Bereich sichergestellt werden.
Es wird empfohlen, in jeder Schicht mindestens zwei Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger einzusetzen. Der Anteil von regulären Gesundheits- und Krankenpflegern ohne pädiatrische Spezialisierung darf maximal 15 Prozent betragen.
Laut Leitlinie soll nach Abschluss der Behandlung eine Akutnachsorge für mindestens 5 Jahre erfolgen. Danach wird eine risikoadaptierte Langzeit-Nachsorge empfohlen, die ab dem 18. Lebensjahr durch eine strukturierte Transition in die Erwachsenenmedizin übergehen sollte.
Bei primär ungünstiger Prognose oder fortgeschrittener Erkrankung (ab dem ersten Rezidiv) soll frühzeitig die spezialisierte ambulante Kinderpalliativversorgung (SAPV KJ) eingebunden werden. Dies gilt laut Leitlinie auch, wenn die Patienten noch an experimentellen Therapiestudien teilnehmen.
Neben den Kinderonkologen sollen Vertreter der Kinderradiologie, Kinderchirurgie und Strahlentherapie anwesend sein. Bei Hirntumoren wird zusätzlich die Teilnahme von Neuroradiologen, Neuropathologen und pädiatrischen Neurochirurgen gefordert.
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Quelle: Empfehlungen für die strukturellen Voraussetzungen der pädiatrisch onkologischen und hämatologischen Versorgung (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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