Organspende: Spenderidentifikation und Einwilligung
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie CG135 adressiert die komplexen Herausforderungen bei der Identifikation potenzieller Organspender und der Einholung der Zustimmung. Ein zentrales Ziel ist es, die Wünsche der Verstorbenen besser zu erkennen und umzusetzen.
Da die meisten potenziellen Spender zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr einwilligungsfähig sind, erfordert der Prozess ein strukturiertes Vorgehen. Die Organspende wird dabei als regulärer Bestandteil der Betreuung am Lebensende betrachtet.
Die Leitlinie betont die Notwendigkeit einer engen multidisziplinären Zusammenarbeit. Zudem wird hervorgehoben, dass eine transparente und einfühlsame Kommunikation mit den Angehörigen essenziell für den Prozess ist.
Empfehlungen
Identifikation und Überweisung
Die Leitlinie empfiehlt, alle potenziell geeigneten Spender frühzeitig durch einen systematischen Ansatz zu identifizieren. Die Organspende sollte als regulärer Teil der Planung am Lebensende betrachtet werden.
Dabei werden spezifische klinische Auslöser (Triggers) für eine Evaluierung definiert:
| Kriterium | Klinische Bedingung |
|---|---|
| Katastrophale Hirnschädigung | Fehlen von ≥1 Hirnnervenreflex UND Glasgow Coma Scale (GCS) ≤ 4 (nicht durch Sedierung erklärt) |
| Geplanter Therapieabbruch | Absicht, lebenserhaltende Maßnahmen bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu beenden, die voraussichtlich zum Kreislaufstillstand führt |
Sobald diese Kriterien erfüllt sind, wird empfohlen, dass das Behandlungsteam unverzüglich das Gespräch mit der spezialisierten Pflegekraft für Organspende sucht.
Beurteilung und Stabilisierung
Es wird empfohlen, den Patienten in einer geeigneten Intensivstation klinisch zu stabilisieren, während die Eignung zur Spende beurteilt wird.
Sofern eine Verzögerung im besten Interesse des Patienten liegt, sollten lebenserhaltende Maßnahmen laut Leitlinie nicht eingeschränkt werden, bevor die Wünsche zur Organspende geklärt sind.
Kommunikation und Zustimmung
Die Leitlinie fordert ein multidisziplinäres Team (MDT) für die Planung und Durchführung der Gespräche mit den Angehörigen. Dieses Team sollte von einem benannten Facharzt geleitet werden und eine spezialisierte Pflegekraft für Organspende umfassen.
Für die Gesprächsführung formuliert die Leitlinie folgende Kernempfehlungen:
-
Das Gespräch über Organspende darf erst stattfinden, wenn die Angehörigen verstanden haben, dass der Tod unvermeidlich oder bereits eingetreten ist.
-
Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen oder der Hirntod sollte zeitlich getrennt von der Organspende besprochen werden, es sei denn, die Angehörigen initiieren das Thema.
-
Es wird empfohlen, offene Fragen zu stellen und die Organspende positiv zu formulieren (z.B. die Chance, Leben zu retten).
-
Entschuldigende oder negative Formulierungen sind strikt zu vermeiden.
-
Die Angehörigen müssen die Gewissheit erhalten, dass die Qualität der Patientenversorgung unabhängig von ihrer Entscheidung zur Organspende gleich bleibt.
Organisation
Jedes Krankenhaus sollte über eine Richtlinie zur Identifikation potenzieller Spender und zum Zustimmungsmanagement verfügen. Für Erwachsenen- und Kinderintensivstationen wird ein benannter leitender Arzt mit Verantwortung für die Organspende empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Hinweis der Leitlinie ist die strikte zeitliche Trennung der Kommunikationsinhalte. Es wird nachdrücklich empfohlen, die Diagnose des Hirntods oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen in einem separaten Gespräch vor der Frage nach einer Organspende zu thematisieren, um die Angehörigen nicht zu überfordern.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt eine Meldung bei einer katastrophalen Hirnschädigung mit einem GCS-Wert von 4 oder weniger und dem Ausfall mindestens eines Hirnnervenreflexes. Alternativ wird eine Meldung empfohlen, wenn der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei einer infausten Prognose geplant ist.
Es wird empfohlen, den Patienten auf der Intensivstation klinisch zu stabilisieren, um die Spendenmöglichkeit zu prüfen. Lebenserhaltende Maßnahmen sollten laut Leitlinie nicht vorzeitig abgebrochen werden, sofern diese Verzögerung im besten Interesse des Patienten liegt.
Laut Leitlinie wird ein multidisziplinäres Team für das Angehörigengespräch empfohlen. Dieses sollte von einem verantwortlichen Facharzt geleitet werden und zwingend eine spezialisierte Pflegekraft für Organspende einbinden.
Die Leitlinie rät dazu, offene Fragen zu stellen und die Organspende als regulären Teil der Betreuung am Lebensende darzustellen. Entschuldigende oder negative Formulierungen sollten strikt vermieden werden.
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Quelle: CG135: Organ donation for transplantation: improving donor identification and consent rates for deceased organ donation (NICE). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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