G-BA2015

Nivolumab (Melanom): Indikation und Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2015 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2015)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hauttumor, der in fortgeschrittenen Stadien häufig eine systemische Therapie erfordert. Nivolumab (Opdivo®) ist ein immunonkologischer Wirkstoff, der in der Behandlung dieser Erkrankung eingesetzt wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten der G-BA Nutzenbewertung aus dem Jahr 2015. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertet den Zusatznutzen neu zugelassener Arzneimittel im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Das vorliegende Verfahren (Vorgangsnummer 2015-07-15-D-176) dokumentiert die formalen Schritte von der Dossiereinreichung bis zur finalen Beschlussfassung.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokumentation ist Nivolumab (Opdivo®) für folgende spezifische Indikation vorgesehen:

  • Einsatz als Monotherapie

  • Behandlung von Erwachsenen

  • Therapie des fortgeschrittenen Melanoms, welches als nicht resezierbar oder metastasiert klassifiziert wird

Bewertung des Zusatznutzens

Die vorliegende Quelle dokumentiert die administrativen Rahmendaten des Verfahrens. Für das tatsächliche klinische Fazit und das genaue Ausmaß des Zusatznutzens verweist die Dokumentation auf den finalen Beschlusstext vom 07.01.2016 sowie die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie. Ein explizites Ergebnis der Nutzenbewertung wird im reinen Verfahrenssteckbrief transparent ausgespart.

Verfahrensstatus und Beschlüsse

Das Bewertungsverfahren wurde offiziell abgeschlossen. Aus der Dokumentation geht Folgendes hervor:

  • Der initiale Beschluss zur Nutzenbewertung trat am 07.01.2016 in Kraft.

  • Eine zunächst bestehende Befristung dieses Beschlusses wurde am 15.12.2016 offiziell aufgehoben.

  • In den Folgejahren wurden zahlreiche weitere Bewertungsverfahren für diesen Wirkstoff durchgeführt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Einordnung des klinischen Zusatznutzens von Nivolumab beim fortgeschrittenen Melanom die detaillierten Beschlusstexte und die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie herangezogen werden müssen, da der reine Verfahrenssteckbrief diese Ergebnisse nicht explizit abbildet.

Häufig gestellte Fragen

Die Dokumentation nennt den Einsatz als Monotherapie bei Erwachsenen. Es ist für die Behandlung des fortgeschrittenen, nicht resezierbaren oder metastasierten Melanoms indiziert.

Der initiale Beschluss des G-BA trat am 07.01.2016 in Kraft. Eine anfängliche Befristung dieses Beschlusses wurde Ende 2016 offiziell aufgehoben.

Das konkrete klinische Fazit ist in den verlinkten Beschlusstexten und den tragenden Gründen vom 07.01.2016 dokumentiert. Der administrative Verfahrenssteckbrief selbst bildet dieses Ergebnis nicht explizit ab.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (Melanom) (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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